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Kfc Development in China

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Submitted By lakathys
Words 19477
Pages 78
EXPORTBERICHT
KOLUMBIEN
Wirtschaft / Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zollregime / Recht
Geschäftsreisen

Stand: September 2013

Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Kolumbien der freundlicherweise von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die
Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).
Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4
WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK .......................................................................................................... 7
Wirtschaftsdaten .................................................................................................................................. 8
AUSSENHANDEL ............................................................................................................................. 13
Aussenhandel mit Deutschland.......................................................................................................... 14
Aussenhandel mit Bayern .................................................................................................................. 16
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ..................... 16
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 19
Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 20
Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 21
Korruption – ein vermeidbares und gefährliches Übel ........................................................................ 22
INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL ................................................................. 22
Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 22
Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 24
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN......................................................................................... 28
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen .................................................................................. 29
Firmengründung ................................................................................................................................ 32
Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 33
Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 33
Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 36
Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 36
Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 37
Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 39
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................ 41
Wichtige Adressen ............................................................................................................................. 48
Links .................................................................................................................................................. 53

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform

Präsidiale Republik (33 Departements)

Fläche

1.141.748 km²

Bevölkerung

47,6 Mio. Einwohner

Städte

Bogotá D.C., Hauptstadt, rund 8,6 Mio. Einwohner, 2.650 m Seehöhe; Medellín ca. 3,2 Mio., Cali 2,1 Mio.,
Barranquilla 1,1 Mio., Cartagena 0,9 Mio.,
Bucaramanga 0,6 Mio., Cúcuta 0,6 Mio., Ibagué 0,5
Mio., Pereira 0,4 Mio., Manizales 0,4 Mio., Pasto 0,4
Mio., Santa Marta 0,4 Mio.

Klima

Je nach Höhenlage tropisch feucht-heiß bis gemäßigt/kühl, keine durch Temperaturschwankungen ausgeprägte Jahreszeiten.
Regenzeiten: April - Juni, September - November.
Bogotá D.C. - gemäßigtes Klima, Temperaturen zwischen 7 - 21°C, meist jedoch um die 14°C.
Medellín und Cali – warmes Klima, Durchschnittstemperatur 20 bzw. 26°C

Währung

1 kolumbianischer Peso (COP) = 100 Centavos
1 EUR = ca. 2.380 COP (Mai 2013)

Tipp: Einen tagesaktuellen Währungsrechner finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen.
Historischer Überblick
Kolumbien stand unter spanischer Herrschaft, als am 20. Juli 1810 ein Aufstand in Bogotá die Revolution einleitete, die mit dem Sieg Simon Bolívars 1819 in der Schlacht von Boyacá endete und so der unabhängige Staat Gran Colombia geschaffen wurde. 1830 zerfiel dieser in die Einzelstaaten
Venezuela, Ecuador und Nueva Granada. Nach mehreren Namensänderungen erhielt der Staat
Nueva Granada dann 1885 den Namen República de Colombia.
Mitte des 19. Jahrhunderts wurden zwei politische Parteien gegründet: Liberale und Konservative.
Dieses Zwei-Parteien-System funktionierte, bis verschiedene regionale und persönliche Konflikte zwischen den Parteien begannen. Mehr als 50 Konflikte fanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts statt. Unter den wichtigsten dieser Konflikte befindet sich ein Bürgerkrieg um die Jahrhundertwende, der etwa 100.000 Menschen das Leben kostete und die konservativen Strömungen an die Macht brachte. Dieser Konflikt ist unter den Namen „Guerra de los Mil Dias“ oder „Tausendtagekrieg“ bekannt. Nach der Ermordung des links-liberalen Führers Jorge Eliécer Gaitán 1948 entluden sich die großen sozialen Spannungen in gewalttätigen Unruhen, die mehreren hundert tausend Kolumbianern das Leben kosteten. Diese Zeit wird „La Violencia“ genannt, welche zwischen 1948-1956 stattfand. Gegen Ende der 40er Jahre erzeugte der Machtkampf zwischen den liberalen und den konservativen Parteien die ersten Gewaltausbrüche in Kolumbien. Aus diesem Anlass bildeten sich die ersten "Guerrilla" Gruppen, die noch heute, jedoch geschwächt, agieren; allen voran die Fuerzas
Armadas Revolucionarias Colombianas (FARC).
Nach einer Militärdiktatur zwischen 1953 und 1958 beruhigte sich die Lage, die Aktivitäten der Guerilla hielten jedoch an. Konservative und Liberale sind bis heute die stärksten politischen Parteien des Landes. Zur Lösung der Konfrontationen wurde damals "Frente Nacional" gegründet, mittels dessen die Parteien über 20 Jahre lang abwechselnd jeweils eine Präsidentialperiode regierten.
Dieses Abkommen endete 1974.
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Anschließend wurden die jeweiligen Präsidenten mittels Volksabstimmung gewählt, die politischen
Unruhen bestanden jedoch weiterhin und zusätzlich entwickelten sich weitere soziale Probleme, wie der illegale Drogenhandel während der 70er und 80er Jahre.
Obwohl die großen Drogenkartelle zerschlagen wurden, macht das Drogengeschäft nach wie vor einen nicht unbedeutenden Teil der Einnahmen Kolumbiens aus. Während der Präsidentschaft Pastranas wurden den Guerillas große, auch territoriale Zugeständnisse gemacht, die jedoch nicht das gewünschte Entgegenkommen der anderen Seite erzielten, sodass die Friedensverhandlungen im
März 2002 scheiterten.
Im Frühjahr 2002 wurde Alvaro Uríbe zum Präsidenten des Landes gewählt, welcher der Guerilla, die einen Teil des Landes unter ihrer Kontrolle hatten, den Kampf ansagte. Nach seiner Amtsübernahme wurden zahlreiche neue Maßnahmen in der Innen- sowie in der Wirtschaftspolitik beschlossen, um diese Wahlversprechen umzusetzen. 2006 wurde Alvaro Uríbe für eine zweite Amtsperiode für weitere vier Jahre gewählt. Er gab sein Amt am 7. August 2010 an Juan Manuel Santos weiter, der als strahlender Sieger und Wunschkandidat Uribes aus 2 Wahlgängen hervorging.
Eine wichtige Errungenschaft während Uribes Präsidentschaft war der deutliche Rückgang der Präsenz der FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia), in ihrer Eigenschaft als erste und älteste Guerilla-Bewegung. Anfang 2008 starb deren Gründer und Anführer in den kolumbianischen
Bergen und die kolumbianische Armee tötete auch den zweiten Mann in der FARC Hierarchie, Raul
Reyes, in einem Rebellenlager im kolumbianisch-ecuadorianischen Grenzgebiet. Im Mai 2008 kam es deswegen zu einem gefährlichen Säbelrasseln der Armeen Ecuadors, Kolumbiens und Venezuelas.
Mitte des Jahres 2008 konnte die Regierung Kolumbiens weitere signifikante Erfolge gegen die
FARC verbuchen. In einer ausgeklügelten Geheimdienstaktion wurde eine Geiselgruppe vom kolumbianischen Militär befreit. Unter den Geiseln befand sich die ehemalige Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt sowie drei US-amerikanische Geiseln. Zusammen mit anderen erfolgreichen militärischen Strategien des kolumbianischen Militärs, den geschickten Verhandlungen mit verschiedenen anderen im Land tätigen Guerillaorganisationen und weiter anhaltendem Druck auf die FARC, konnten die letzten Regierungen Kolumbiens die Guerilla empfindlich treffen und damit dem Land das Vertrauen in eine positive Zukunft zurückgeben.
Der neu gewählte Präsident Santos steht im Wesentlichen für die Fortsetzung der Politik der Regierung Uribe, vor allem für Kontinuität in der Wirtschaftspolitik. In der Außenpolitik schlägt er einen etwas moderateren Ton an, besonders in der Beziehung zu Venezuela. Vor kurzem wurden offizielle
Friedensgespräche zwischen der Regierung und der FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de
Colombia), der größten Guerillaorganisation des Landes aufgenommen. Von diesen Verhandlungen erwartet man sich eine weitere Verbesserung der Sicherheitslage sowie eine langfristige Befriedung des Landes.
Bevölkerung
Zur Kolonialzeit bestand die Bevölkerung aus drei unterschiedlichen ethnischen Gruppen: der indigenen Bevölkerung, den meist aus Spanien stammenden europäischen Kolonisten und den
Sklaven afrikanischen Ursprungs. Die heutige Demografie des Landes besteht aus einer Mischung dieser Gruppen.
Den größten Anteil an der Bevölkerung stellen zu 58 % Mestizen. Zur hellhäutigen Bevölkerung zählen mit einem Anteil von 20 % die Nachfahren der europäischen Kolonisten, die Weißen.
Daneben sind mit 14 % Mulatten und mit 8 % Schwarze vertreten.
Der Ausländeranteil in Kolumbien beträgt lediglich 0,3 %. Dominant ist die römisch-katholische
Glaubensrichtung, der etwa 95 % der Bevölkerung angehören.

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Landes- und Geschäftssprachen
Die Landessprache ist Spanisch, im Geschäftsleben wird, sehr eingeschränkt, auch Englisch gesprochen.
Politisches System
Die Republik Kolumbien ist eine Präsidialdemokratie mit einer politisch starken Stellung des
Präsidenten nach US-amerikanischem Vorbild. Der Präsident als Staatsoberhaupt, seit 2010 Juan
Manuel Santos, ist gleichzeitig Regierungschef und Oberbefehlshaber der Armee. Er wird für vier
Jahre direkt vom Volk gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Ein Vizepräsident unterstützt seine Amtsgeschäfte (derzeit Angelino Garzón).
Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Senat mit 102 und dem Abgeordnetenhaus mit 166 vom Volk für jeweils vier Jahre gewählten Mitgliedern. Administrativ ist das Land in 32
Departamentos und den Hauptstadtbezirk (Distrito Capital, D.C.) von Bogotá unterteilt.
Es gibt im Land insgesamt sieben nennenswerte Parteien, darunter die Regierungspartei,
Koalitionsparteien, Opposition und Unabhängige.
Die Regierungspartei, die aktuell den Präsidenten Santos stellt, wurde 2005 gegründet und wird auch Nationalunion oder „partido de la U“ genannt. Als Regierungspartei ist sie momentan die Partei mit den meisten Senatoren und Repräsentanten im Parlament.
Die konservative Partei, „PC“ genannt, ist momentan die zweitstärkste Partei im Parlament. 1849 gegründet zählt sie zu den zwei traditionsreichsten Parteien. Sie ist derzeit in einer Koalition mit der
Regierungspartei.
Die liberale Partei, „PL“, ist die älteste Partei Kolumbiens, mit Gründungsjahr 1848. Sie ist aktuell ebenfalls Koalitionspartei und zählt traditionell zu den einflussreicheren Parteien des Landes.
Die Partei des „Radikalen Wandels“, „CR“, ist 1998 aus dem liberalen Lager entstanden. Sie ist aktuell zwar ebenfalls Koalitionspartei, jedoch mit einer kleineren Anzahl an Senatoren und
Repräsentanten als die anderen Koalitionsparteien.
Die Partei “Demokratische Alternative”, “PDA”, wurde 2005 gegründet und ist momentan
Oppositionspartei. Sie zählt zu den eher kleineren Parteien.
Des Weiteren gibt es die „Grüne Partei“, die 2009 gegründet wurde, jedoch ideologisch nicht unmittelbar mit den „Grünen“ in Europa vergleichbar ist. Diese Partei zählt zu den Unabhängigen.
Die Partei der „Nationalen Integration“, „PIN“, sei ebenfalls noch zu nennen. Sie ist von der Orientierung her eher rechts und paramilitärisch und ist erst 2010 kurz vor den Wahlen entstanden. Obwohl sie viertstärkste Partei im Parlament ist, spielt sie keine große öffentliche Rolle. Sie zählt zu den Unabhängigen.
Abkommen mit Deutschland





Handelsabkommen vom 9. November 1957
Rahmenabkommen über technische Zusammenarbeit vom 26.05.1998 (Aktualisierung des
Abkommens von 1965)
Doppelbesteuerungsabkommen für Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen vom 10.09.1968
Verschiedene FZ-Abkommen seit 1965

Es wurde lange über ein Assoziationsabkommen zwischen den Andenstaaten und der Europäischen
Union verhandelt. Dieser Vertrag betrifft drei Bereiche: politische Zusammenarbeit, Handel und
Menschenrechte. Aufgrund der Differenzen, die teilweise zwischen den Andenstaaten bestehen
(wobei vor allem Bolivien und Ecuador den Ländern Kolumbien und Peru differenziert
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7 gegenüberstehen), wurde das Abkommen individuell zwischen den Staaten und der EU verhandelt.
Anlässlich des EU-LAC-Gipfels in Madrid im Juni 2010 konnten mit Kolumbien und Peru die
Verträge abgeschlossen werden. Am 31.5.2012 hat der Rat der Europäischen Union das ausgehandelte Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru ratifiziert. Im Dezember 2012 hat das EU-Parlament dem Vertrag zugestimmt. Sobald auch das kolumbianische Parlament den
Vertrag ratifiziert und der Verfassungsgerichtshof ihn absegnet, kann das Freihandelsabkommen voraussichtlich ab 2014 angewendet werden.
Dann werden Zölle auf alle gewerblichen Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse schrittweise abgebaut, der Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte sowie der Zugang zu öffentlichen Aufträgen,
Dienstleistungs- und Investitionsmärkten verbessert, technische Handelshemmnisse weiter abgebaut und gemeinsame Verhaltensregeln in Bereichen wie Rechte des geistigen Eigentums, Transparenz und Wettbewerb festgelegt.
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
UNO, Sistema Económico Latinoamericano SELA, ANDENPAKT (Comunidad Andina de Naciones
CAN), Weltbank, WTO, ATPA (Spezialabkommen mit den USA), ICC (International Chamber of
Commerce), Wirtschaftsrat der Pazifikanrainer PECC, UNCTAD, CARICOM (Beobachterstatus). Mit dem Mercosur (möglicher Zusammenschluss mit Andenpakt) und NAFTA/FTAA sind
Verhandlungen im Gange. OAS (Organisation Amerikanischer Staaten), ALADI (Asociación
Latinoamericana
de
Integración
=
Nachfolgeorganisation
der
Lateinamerikanischen
Freihandelsassoziation), Amazonaspakt, IDB (Interamerikanische Entwicklungsbank), NOAL,
CEPAL (Comisión Económica para la América Latina), AEC (Asociación de Estados del Caribe),
PBEC (Pacific Basin Economic Council), Alianza del Pacífico.
Weitere Mitgliedschaften sind in folgenden Organisationen aufrecht:
BCIE, CDB, G-3, G-24, G-77, IAEA, IBRD, ICAO, ICCt, ICRM, IDA, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, ILO,
IMF, IMO, IMSO, IOC, IOM, IPU, ISO, ITSO, ITU, ITUC, LAES, LAIA, MIGA, NAM, OPANAL,
OPCW, PCA, RG, UNIDO, UnionLatina, UNWTO, UPU, WCL, WCO, WFTU, WHO, WIPO, WMO.

WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK
Kurze Charakteristik
Kolumbien ist unter den Andenländern einer der industriell am meist entwickelten Staaten. Dank vorsichtiger Verschuldungspolitik hat Kolumbien die für Lateinamerika „verlorene Dekade“ der Achtziger-Jahre besser als die meisten anderen Länder des Subkontinents überstanden und kann auf die während dieser Periode am stärksten wachsende Volkswirtschaft Lateinamerikas verweisen. Die
Anfang der Neunziger-Jahre eingeleitete Öffnung des Marktes und die daraus resultierenden Importerleichterungen beschleunigten die Industrialisierung.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Da Kolumbien neben den traditionellen Exportprodukten wie Kaffee, Früchten, Blumen, Smaragden nun auch verstärkt Erdöl und Erdgas liefert, zusätzlich auch in anderen Wirtschaftszweigen breit aufgestellt ist und internationale Investoren mit einem positiven Investitionsumfeld lockt, werden der kolumbianischen Wirtschaft positive Zukunftsperspektiven vorausgesagt.
Im abgelaufenen Jahr 2012 hat Kolumbien ein Wirtschaftswachstum von +4,0 % ausgewiesen. Für
2013 wird erneut ein Wachstum von + 4,3 % erwartet. Die mangelnde Verkehrsinfrastruktur und die nach wie vor volatile Entwicklung der Weltwirtschaft und wichtiger Wirtschaftspartner sind ein bremsender Faktor für höhere Wachstumsraten. Einen deutlichen Wachstumsschub könnten jedoch die neuen Freihandelsabkommen mit den USA, Kanada, Südkorea und der EU (beide ab 2014) bringen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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Mit einer mittelfristigen Erholung der Weltwirtschaft sollten auch die höheren Rohstoffpreise sowie eine zunehmende Öl- und Bergbauproduktion die Exporte stützen, während von den herkömmlichen
Exporten kein außergewöhnlicher Wachstumsstimulus zu erwarten sein wird. Aufgrund der starken
Zuflüsse ausländischen Kapitals wird auf Seite der Importe ein markanter Anstieg erwartet.
An der Währungsfront hingegen dürften die hohen Kapitalzuflüsse aus Direktinvestitionen und die stabilen Devisenreserven zu keiner wesentlichen Wertänderung des Pesos führen. Ein leichter
Rückgang zum Dollar wäre vor allem für die Exportindustrie wünschenswert.
Wirtschaftsdaten
Kolumbianischer Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)
2011 lag das BIP-Wachstum mit +5,9 % noch über dem langjährigen Durchschnitt. 2012 ist die
Wirtschaftsleistung allerdings auf +4% zurückgegangen, wobei vor allem in der zweiten Jahreshälfte ein Abschwung in der Dynamik zu verzeichnen war. Das Wachstum lag in den ersten 2 Quartalen
2012 mit +5,3 % bzw. +5,0 % noch deutlich höher als erwartet, im dritten und vierten Quartal konnte hingegen das BIP nur noch um +2,7% bzw. +3,1% zulegen. Für 2013 wird ein Wachstum von knapp über 4% prognostiziert.
Der Arbeitsmarkt konnte sich stabilisieren, die derzeitige Arbeitslosenrate von etwa 10% wird sich in den nächsten Jahren aber nur langsam reduzieren. Wie auch in den anderen lateinamerikanischen
Staaten arbeitet in Kolumbien ein Großteil der Bevölkerung im informellen Sektor (Schätzung 2013:
51%).
Die Inflationsrate ist mit Jahresende 2012 auf 2,4% zurückgegangen. Die Abschwächung des
Wirtschaftswachstums sowie die starke einheimische Währung haben zu einer Verringerung des
Preisanstiegs geführt. Auch für die nächsten Jahre ist mit einer Inflationsrate unter 3% zu rechnen.
Seit März 2011 wird Kolumbien von Standard & Poor‟s wieder mit einem Rating mit InvestmentGrade eingestuft und verfügt über eine konstante Bewertung von BBB- im Bereich Fremdwährung sowie BBB+ bei Staatsschulden in kolumbianischen Pesos. Auch Fitch und Moody‟s bewerten
Kolumbien mit konstant guten Ratings. Außerdem sehen die Ratingagenturen die wirtschaftliche
Zukunft des Landes positiv und begründen dies mit den konstanten Verbesserungen in Wirtschaft und Sicherheit. Eine Verbesserung der Bewertung der Rating Agenturen wird forciert und würde die
Kapitalaufnahme des Landes noch weiter begünstigen.
Als Indikator für das steigende Investorenvertrauen werten Analysten die Auslandsinvestments
(FDI), welche in den vergangenen Jahren stetig zunahmen und im Gesamtjahr 2012 über USD 16
Mrd. ausmachten. Die Erdölindustrie und der Bergbausektor sind mit 58% der ausländischen
Direktinvestitionen die wichtigsten Branchen. Tourismus, Elektrizität-, Gas- und Wasserversorgung sowie Transport und Telekommunikation teilen sich ein weiteres Drittel der Direktinvestitionen.
Kolumbien konnte im November 2012 bei der Erdölproduktion erstmals die Schwelle von 1 Mio.
Barrels pro Tag überschreiten. Im Gesamtjahr 2012 lag die durchschnittliche Förderung bei 944.000
Barrels pro Tag. Bis 2015 soll die Produktion auf 1,2 Mio. Fass pro Tag angehoben werden.
Sowohl Exporte als auch Importe stiegen in den letzten Jahren erheblich an, was 2012 zu einem
Handelsbilanzüberschuss von über USD 5 Mrd. führte. Die Exporte von Öl und jene aus der
Bergbauindustrie machen rund 66 % der Gesamtexporte Kolumbiens aus. Auf den Industriesektor entfallen 23 % und auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nahrungsmittel und Getränke 11 %.
Die Importe Kolumbiens umfassen vor allem langfristige Investitionsgüter, in welche die ausländischen Direktinvestitionen fließen. Den größten Anteil haben dabei Maschinen und
Maschinenteile, chemische Erzeugnisse, Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Erdölderivate, landwirtschaftliche Produkte, Nahrungsmittel und Getränke sowie Infrastruktur für die
Telekommunikation.

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Hauptlieferanten Kolumbiens sind die USA (24 %), China (16 %), EU (13 %, davon ein Drittel
Deutschland), Mexiko (11 %) und Brasilien (5 %). Die wichtigsten Abnehmer kolumbianischer Erzeugnisse sind die USA (37%), die EU (15 %, vor allem Spanien und Holland), die Andenstaaten (6
%, Ecuador, Venezuela und Peru), China und Chile (6% bzw. 4 %).
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2009

2010

2011

Inflationsrate

2012

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2013

BIP Wachstum real

Quelle: DNP

Bedeutende Wirtschaftssektoren
Trotz des raschen industriellen Wachstums der letzten Jahrzehnte ist Kolumbien in erster Linie ein
Agrar- und Bergbauland, dessen Wirtschaft traditionell vom Kaffeeanbau und - in den letzten Jahren verstärkt - von den Erdöl- und Steinkohleexporten abhängig ist.
Landwirtschaft
Kaffee ist die Hauptanbaufrucht Kolumbiens. Bei milden Kaffeesorten ist Kolumbien der führende
Produzent. Die Kaffeesträucher werden vornehmlich an Berghängen auf einer Höhe zwischen 1.000 und 1.900 Metern über dem Meeresspiegel bewirtschaftet, vor allem in den Departamentos Caldas,
Antioquía, Cundinamarca, Norte de Santander, Tolima und Santander. Mehr als 150.000 meist kleine Kaffeeplantagen bedecken über 800.000 Hektar Land. Die Kaffeeproduktion erreichte Anfang der neunziger Jahre eine Million Tonnen jährlich und liegt derzeit bei gut fünf Millionen Tonnen pro
Jahr.
Andere wichtige Anbaufrüchte sind Zuckerrohr, Palmöl, Reis, Bananen, Tabak und Baumwolle. Von
Bedeutung ist ferner Getreide, Gemüse und eine große Vielfalt an tropischen und halbtropischen
Früchten und Blumen. Auch Pflanzenfasern wie Sisal und Hanf werden produziert, die als
Rohmaterial für Seile und grobe Sackleinen dienen.
Der wirtschaftlich relevante Tierbestand umfasst vor allem Rinder, Schweine, Schafe und Pferde.
Eine neue Entwicklung ist die vermehrte Produktion von Biobrennstoffen. Der wichtigste Rohstoff hierfür ist bis jetzt Palmöl, dessen Produktion sich in den kommenden Jahren stark vergrößern wird.
Kolumbien ist weltweit der viertgrößte Exporteur von Palmöl. Laut kolumbianischer Gesetzgebung muss seit 2006 Benzin mit Bioethanol (10 %) gemischt werden. Seit 2009 wird auch Diesel 5 %
Biodiesel beigemischt.
In Kolumbien wurden bereits mehrere Fabriken für die Produktion von Biodiesel gebaut, eine von ihnen mit öffentlicher Beteiligung seitens der kolumbianischen Erdölgesellschaft (ECOPETROL), die übrigen mit privatem Kapital.
Ebenso wird Ethanol aus Zuckerrohr hergestellt, vorwiegend im Süden des Landes, wie beispielsweise in der Provinz Valle del Cauca. Es handelt sich hierbei um eine Privatinvestition, die verwendete Technologie kommt größtenteils aus Brasilien.

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Forstwirtschaft und Fischerei
Ein großer Teil der Waldgebiete ist wegen der schlechten Verkehrsverhältnisse nicht nutzbar, viele der vorherrschenden Baumsorten ergeben kein verwertbares Holz; es wird überwiegend als
Brennstoff genutzt.
Die Küstengewässer und viele Flüsse und Seen sind fischreich. Unter den vielen Arten sind besonders Forelle, Silberkönig und Thunfisch erwähnenswert. Süßwasserfische machen die Hälfte der
Fangmenge aus.
Bergbau
Das Land besitzt vielfältige Bodenschätze. Kolumbien ist weltweit größter Lieferant von Smaragden, an weiteren bedeutenden Vorkommen sind zu nennen: Steinkohle, Gold, Silber, Eisenerz, Stein- und
Meersalz, Nickel, Platin und Uran.
Die Erdölförderung liegt in der Hand des Staates (Agencia Nacional de Hidrocarburos) sowie privater Gesellschaften die über Konzessionen verfügen. Der Abbau von Rohöl konzentriert sich auf das Tal des Río Magdalena und auf das Gebiet zwischen der Ostkordillere und Venezuela.
Die Aktivitäten zur Erschließung neuer Erdölressourcen haben sich in den letzten Jahren bemerkenswert ausgeweitet, begünstigt durch bessere politische Rahmenbedingungen, eine verbesserte Sicherheitssituation (Rückgang bei den Guerillaaktivitäten) und vor allem massive
Investitionen ausländischer Unternehmen in der Branche. Diese Entwicklungen ermöglichte die
Erschließung neuer Erdölvorkommen, die es Kolumbien erlauben, sich selbst zu versorgen und
Produktionsüberschüsse zu exportieren.
Von 110 zum ersten Mal untersuchten Orten stieß man im Jahr 2010 an 34 Stellen auf Rohöl und
Gas. An 37 Orten blieb die Suche hingegen erfolglos, 39 weitere werden derzeit noch untersucht.
Nach Angaben der nationalen Agentur für Kohlenwasserstoffe waren 48 % aller Bohrungen von
Erfolg gekrönt. Somit liegt Kolumbien deutlich über dem internationalen Durchschnitt, der bei 20 bis
30 % liegt.
Gold wurde in Kolumbien schon in vorkolumbianischer Zeit abgebaut. Die größten Lagerstätten befinden sich im Departamento Antioquía, weniger bedeutend sind die Vorkommen in den Departamentos Cauca, Caldas, Nariño, Tolima und Chocó. Kolumbien ist der führende Goldproduzent in
Südamerika. Platin wurde 1735 in Kolumbien entdeckt und wird im goldhaltigen Sand der Niederungen des Rio San Juan und des Rio Atrato abgebaut. Kolumbien hat weltweit die größten Platinvorkommen. Die bedeutendsten Zentren des Smaragdbergbaus sind die Muzo- und Coscuezminen.
Weitere Mineralprodukte Kolumbiens sind Blei, Mangan, Zink, Quecksilber, Glimmer, Phosphate und
Schwefel (www.ingeominas.gov.co).
Industrie
Die Industrie, die in den fünfziger Jahren dank hoher Schutzzölle auf Importe ihren Aufschwung nahm, besteht überwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen, die für den heimischen Markt produzieren. Insgesamt trägt die Industrie gut ein Drittel zum jährlichen BIP bei.
Baumwollspinnereien
in
Barranquilla,
Manizales,
Medellín
und
Samacá,
die
Nahrungsmittelherstellung (Medellín, Bogotá), die Tabakverarbeitung und die chemische und petrochemische Industrie sind die wichtigsten Industriesektoren.
Die vor allem seit 1982 forcierte Politik der Importsubstitution zum Schutz der heimischen Wirtschaft
(mittels eines restriktiven Importregimes) wurde 1990 durch eine umfassende Importliberalisierungspolitik abgelöst. Die früher notwendigen Importlizenzen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – wurden abgeschafft und die Zollsätze in Übereinstimmung mit den im Rahmen des Andenpaktes vereinbarten Sätzen wesentlich reduziert.

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Elektrische Energie
Strom wird derzeit zu ungefähr 64 % von Wasserkraftwerken, der Rest aus Thermokraftwerken produziert. Trotzdem sind damit erst weniger als 10 % des Wasserkraftpotentials Kolumbiens genutzt. Der weitere Ausbau wird intensiviert; bereits vorhandene Wärmekraftwerke sollen modernisiert und neue, vor allem mit Kohle betriebene Kraftwerke, errichtet werden. Des Weiteren soll das nationale Elektrizitätsnetz bedeutend ausgebaut werden.
Die Produktion erneuerbarer Energie steht in Kolumbien gerade am Anfang. Einen Windpark hat
„Empresas Publicas de Medellín (EPM)“ im Norden des Landes installiert (Guajira), aus ökonomischer Sicht bleibt die Wasserkraft noch von größerem Interesse. Der Einsatz von alternativen Energielösungen wie Solar oder Windkraft spielt bei sogenannten Insellösungen eine Rolle, also dort wo das Stromleitungsnetz nicht existent und ein Netzausbau zu teuer käme. Man hilft sich dort bisher mit Dieselgeneratoren; Sonne und Windenergie könnten hierbei in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen.

20,0%

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Quelle: DNP

Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Die Investitionsschwerpunkte der nächsten Jahre konzentrieren sich eindeutig
Energiebereich und den Ausbau der Infrastruktur.

auf den

Um mit dem raschen Wirtschaftswachstum des Landes mithalten zu können, sollen die jährlichen
Investitionen in das Straßennetz von 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2011 auf 3% im
Jahr 2014 erhöht werden. Es sollen zwischen 2014 und 2018 rund USD 6 Mrd. jährlich in den
Ausbau des Straßen- und Schienennetzes, der Seehäfen und Flughäfen fließen. Schwerpunkte der
Investitionen sind Infrastrukturprojekte wie die Autobahnen Ruta del Sol und Transversal de las
Americas, die sich derzeit im Bau befinden. Zusätzlich werden innerhalb der nächsten zwei Jahre 30 weitere Autobahnprojekte mit einer Gesamtlänge von 8.170 km und einem Investitionsvolumen von
USD 24,4 Mrd. als Public-Private-Partnership-Projekte konzessioniert. Im Frühjahr 2012 wurden bereits 16 Autobahnvorhaben mit einem Investitionsvolumen von USD 2 Mrd. in Auftrag gegeben.
Durch diese Projekte sollen die Wirtschaftszentren Bogotá, Cali und Medellín besser untereinander und mit den Häfen an den Küsten verbunden werden.
Zusätzlich wird das Land durch die Weltbank unterstützt, die Kolumbien ein Darlehen für die Finanzierung eines Stadtentwicklungsprojekts zur Verfügung stellt. Ziel des Projektes ist der Anschluss
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12 armer Haushalte an das Wasser- und Abwassernetz, Schaffung von Wohnraum, Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und eine bessere Anbindung der ländlichen an die städtischen Regionen sowie
Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltung. Der Bau der lange ersehnten Metro (U-Bahn) in Bogotá soll laut Regierung Anfang 2015 beginnen.
Der Ausbau sowie Neubau des Flughafen von Bogotá El Dorado macht ebenfalls große Fortschritte.
So wurde Mitte Oktober 2012 der neue internationale Terminal eröffnet. Das Projekt wird von einem multinationalen Konsortium ausgeführt, bestehend aus der lokalen Baufirma (OPAIN), dem
Eigentümer und Betreiber des Flughafens Zürich (UNIQUE) und der chilenischen Firma GESTIÓN E
INGENIERA S.A. Weitere Informationen zum neuen Flughafen finden Sie unter www.elnuevodorado.com. Mit weiteren Investitionen ist in den Bereichen Innovation, Wissenschaft und Technologie zu rechnen. In Kolumbien kommt derzeit nur ein marginaler Anteil von weniger als 0,4 % des Bruttoinlandsprodukts diesen drei Bereichen zu. Als langfristiges Ziel gilt es, einen ähnlichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt wie Brasilien oder Mexiko zu erreichen. Die ins Auge gefasste Ziffer an Ausgaben für die oben genannten Bereiche soll in Zukunft auf rund 1% des BIP steigen, also in etwa 5.250 Milliarden Pesos (ca. 2,1 Mrd. EUR).
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Die Arbeitslosigkeit in Kolumbien ist nach wie vor hoch und wird es nur langsam unter die 10 %Marke schaffen. Hinsichtlich der Ausbildung von Arbeitskräften ist es besonders in den letzten
Jahren im Bereich der Jugendlichen vermehrt zu Initiativen gekommen. Das nationale
Lehrlingsinstitut (SENA) ermöglicht es Jugendlichen unter anderem Handwerksberufe nach dem deutschen Modell der Berufsschulen zu erlernen.
Einen sehr großen Anteil der Beschäftigung macht allerdings weiterhin der informelle Sektor aus.
Laut Schätzungen des kolumbianischen Statistikunternehmens DANE beläuft sich die Zahl auf ca.
51%.
Arbeitskosten, Lohnniveau
2013 beträgt der Mindestlohn in Kolumbien COP 589.500 (ca. USD 325) pro Monat, was einem
Anstieg zum Vorjahr von 4% (damals COP 566.700) entspricht. Diese Erhöhung lag deutlich über der Inflationsrate von 2,4 %. Zusätzlich gibt es einen Transportkostenzuschuss in Höhe von COP
70.500 monatlich.
Die Kaufkraft des kolumbianischen Mindestlohns rangiert im internationalen Vergleich derzeit im
Mittelfeld. Einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge kann sich ein
Kolumbianer mit seinem Mindestlohn nur halb so viel leisten wie sein argentinisches Pendant, allerdings 65-mal so viel wie ein Arbeitnehmer aus Burundi. In Lateinamerika und der Karibik nimmt der kolumbianische Mindestlohn hinsichtlich seiner Kaufkraft Platz 10 von 24 ein.
In einem Branchenvergleich sind es Bergbau- und Energieunternehmen, die die höchsten Gehälter auszahlen und ca. 20 % über der Durchschnittsrémunération liegen. Überdurchschnittlich hohe
Gehälter finden sich auch in großen Unternehmen sowie im Großraum Bogotá wieder. Die Mehrheit der kolumbianischen Unternehmen dagegen zahlen unterdurchschnittliche Gehälter an ihre Arbeitnehmer aus.
Makroökonomische Daten
BIP pro Kopf
Bruttoinlandsprodukt
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsrate
Arbeitslosenquote

Einheit
USD
Mrd. USD
%
%
%

2010
6.300
286,7
4,0
2,3
11,8

2011
7.240
333,4
5,9
3,4
11,0

2012 s
7.670
357,1
3,9
3,2
10,4

2013 p
8.140
383,5
4,2
3,2
10,0

Quelle: Bayerische Landesbank, s = Schätzung, p = Prognose
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13
AUSSENHANDEL
Wichtigste Einfuhrwaren
Die Importe Kolumbiens umfassen vor allem langfristige Investitionsgüter, in welche die ausländischen Direktinvestitionen fließen. Den größten Anteil haben dabei Maschinen und Maschinenteile
(17%), chemische Erzeugnisse (17%), Fahrzeuge und Fahrzeugteile (15%), Erdölderivate (10%), landwirtschaftliche Produkte, Nahrungsmittel und Getränke (10%) sowie Infrastruktur für die Telekommunikation (6 %).
Wichtigste Ausfuhrwaren
Die traditionellen Ausfuhrwaren Kolumbiens sind Agrarprodukte wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Früchte,
Blumen und mit dem Erstarken der Erdölförderung nunmehr auch Erdöl. Die kolumbianische
Steinkohle wird wegen ihrer Hochwertigkeit vor allem von Stahlproduzenten weltweit geschätzt. Im
Jahr 2012 machten diese traditionellen Produkte knapp 76% der Gesamtexporte aus. Kolumbien ist in der Schmuckindustrie auch für seine Smaragde bekannt. Eine der Herausforderungen der SantosRegierung ist die Diversifikation, um die Wirtschaft von den traditionellen Exportgütern weniger abhängig zu machen.
Bemerkenswert ist der stetige Rückgang des Kaffeeanteils an den kolumbianischen Exporten. Dieser ist von 17 % im Jahr 1997 auf 3,1 % im Jahr 2012 gesunken. Jedoch konnte aufgrund von hohen
Weltmarkpreisen Kaffee 2011 preismäßig um 22% im Vergleich zu 2010 zulegen. 2012 und 2013 sinken die Preise wieder um ungefähr 30%. Die Regierung setzt derzeit auch verstärkte Anstrengungen, um bis 2015 die derzeitige Jahresproduktion von 10 Mio. auf 14 Mio. Säcke zu heben.
Kolumbien
(in Mrd. USD)
Warenexporte
Warenimporte
Saldo

2010

2011

2012 s

2013 p

39,6
37,5
2,0

56,2
50,7
5,6

59,2
56,6
2,6

63,2
60,8
2,4

Quelle: Bayerische Landesbank, s = Schätzung, p = Prognose

Die folgenden Grafiken geben einen Überblick über die wichtigsten Handelspartner 2012 (Einfuhren/Ausfuhren in Mio. USD):

Einfuhr in Mio. USD

Quelle: DANE, Proexport Colombia

Ausfuhr in Mio. USD

Quelle: DANE, Proexport Colombia

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14
Wichtigste Export- und Importprodukte
2011
(in Mrd. USD)

Anteil
(in %)

Exportprodukte

2011
(in Mrd. USD)

Anteil
(in %)

Rohstoffe u.
Halbfabrikate

22,427

41

Erdöl u. -derivate

27,360

48

Kapitalgüter

20,786

38

Industrielle
Erzeugnisse

11,400

20

Konsumgüter

11,487

21

Kohle

8,550

15

2,850

5

Importprodukte

Kaffee
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2013

Wichtigste Im- und Exportpartner
Importländer
USA
VR China
Mexiko
Brasilien
Deutschland

2009
(in Mrd. USD)
13,675
8,205
6,017
2,735
2,188

Anteil
(in %)
25
15
11
5
4

Exportländer
USA
Niederlande
Chile
VR China
Ecuador

2009
(in Mrd. USD)

Anteil
(in %)

21,660
2,280
2,280
2,280
1,710

38
4
4
4
3

Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2013

AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND
Deutschland ist größter Handelspartner Kolumbiens in der EU. Der bilaterale Handelsaustausch verzeichnete in den letzten Jahren deutliche Steigerungsraten. Aus Kolumbien wurden 2009 Waren im
Wert von rund 1,1 Mrd. Euro importiert. Die deutschen Exporte nach Kolumbien erreichten 2009 einen Wert von rund 1,2 Mrd. USD. Eine Reihe deutscher Großunternehmen ist mit eigenen Produktionsstätten in Kolumbien vertreten.
Die wichtigsten Wirtschafts- und EZ-Abkommen zwischen Kolumbien und Deutschland sind:





Handelsabkommen vom 9. November 1957
Rahmenabkommen über technische Zusammenarbeit vom 26.05.1998 (Aktualisierung des
Abkommens von 1965)
Doppelbesteuerungsabkommen für Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen vom 10.09.1968
Verschiedene FZ-Abkommen seit 1965.

Bei den Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusammenarbeit im November 2012 wurde ein neuer Schwerpunkt nachhaltige Entwicklung vereinbart, der neben die bisherigen Schwerpunkte
Friedensentwicklung und Krisenprävention bzw. Umwelt- und Ressourcenschutz tritt. Das Volumen der Entwicklungszusammenarbeit beträgt für 2013 und 2014 129 Mio Euro.
Außerdem fließen in großem Umfang deutsche öffentliche Mittel über private Organisationen (Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen, Stipendien, Expertenentsendung) sowie über multilaterale Institutionen (EU, Vereinte Nationen und ihre Unterorganisationen) nach Kolumbien.
Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: April 2013

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15
Deutschland Kolumbien
(in Mio. Euro)
Importe
Exporte
Handelsbilanzsaldo
(aus deutscher Sicht)

2009*

2010

2011

2012

818,3
875,0

934,8
1.200,1

1.571,6
1.286,3

1.391,0
1.644,2

56,7

265,3

285,3

-253,2

Quelle: Statistisches Bundesamt
*Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.

Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte Deutschlands von bzw. nach Kolumbien
Import

2012
(in Tsd. Euro)

Anteil
(in %)

Kohle

704.090

50,6

Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd

301.325

Erdöl und Erdgas
Kokereierzeugnisse und
Mineralölerzeugnisse
Nahrungsmittel und
Futtermittel

2012
(in Tsd. Euro)

Anteil
(in %)

Maschinen

364.516

22,2

21,7

Chemische
Erzeugnisse

281.731

17,1

194.308

14,0

Sonstige Fahrzeuge

188.761

11,5

83.939

6,0

151.449

9,2

50.403

3,6

138.993

8,5

Export

Kraftwagen und
Kraftwagenteile
Pharmazeutische und ähnliche Erzeugnisse

Quelle: Statistisches Bundesamt

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16
AUSSENHANDEL MIT BAYERN
Im- und Export Bayern - Kolumbien
Bayern - Kolumbien
(in Mio. Euro)
Bayerische Exporte
Bayerische Importe
Handelsbilanzsaldo

2008*

2009*

2010

2011

2012

157
36
121

120
30
90

150
25
125

180
114
66

209
185
24

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
*Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom
Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.

Chancen für bayerische Firmen gibt es im Bereich Industrieausrüstung und –zulieferung, bei
Infrastrukturinvestitionen, im Energie- und Umweltsektor.
Die fünf wichtigsten bayerischen Im- und Exportprodukte Bayerns von bzw. nach Kolumbien
Importprodukte

2012
(in Tsd. Euro)

Anteil
(in %)

Erdöl und Erdgas

108.006

58,3

Kohle
Kokereierzeugnisse
und Mineralölerzeugnisse
Erzeugnisse der
Landwirtschaft und
Jagd
Chemische Erzeugnisse

58.468

31,6

5.115

2,8

3.925

2,1

3.641

2,0

Exportprodukte
Kraftwagen und
Kraftwagenteile
Maschinen
Chemische
Erzeugnisse
Datenverarbeitungsgeräte, elektr. u. opt.
Erzeugnisse
Elektrische
Ausrüstungen

2012
(in Tsd. Euro)

Anteil
(in %)

47.604

22,8

41.859

20,0

25.412

12,2

24.361

11,7

16.244

7,8

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Nach dem Wechsel der Regierung im August 2010 wurde die liberale Wirtschaftspolitik der
Regierung Uribe auch unter Präsident Santos im Wesentlichen wie bisher fortgesetzt. Dazu gehört die weitere Öffnung für Auslandsinvestoren, die anhaltende Verbesserung des Geschäftsklimas und die nachhaltige Stärkung der Gesamtwirtschaft. Daran hat ein erfahrenes Team um den
Wirtschaftsminister ebenso Anteil, wie die komfortablen Kreditlinien von internationalen
Finanzorganisationen.
Eine Reihe von Freihandelsabkommen, vor allem mit den Mitgliedern der Pazifik Allianz Peru, Chile und Mexiko, sowie mit den USA, Kanada und der Schweiz, die seit ca. einem Jahr in Kraft sind, fördern den Außenhandel und die Öffnung des Marktes weiter. Das Freihandelsabkommen mit der EU sowie auch mit Südkorea sollte ab Anfang 2014 zur Anwendung kommen. Der bilaterale Handel mit dem wichtigen Nachbarland Venezuela verbessert sich stätig und konnte 2012 sogar um 50% zulegen.
Empfohlene Vertriebswege
Kolumbien ist ein stark umworbener Markt, sodass nur mit entsprechender Marktpflege Erfolge erzielt werden können. Notwendige Verkaufshilfen sind daher z.B. Prospekte in spanischer Sprache, wiederholter persönlicher Kontakt zu Geschäftspartnern vor Ort, Beratung, Service,
Ersatzteilhaltung, Lagerhaltung und rasche Reaktion auf Kundenanliegen. Im Allgemeinen ist wegen
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17 dieser Erfordernisse die Einschaltung eines kolumbianischen Vertreters notwendig, was sich bei
Verträgen mit dem kolumbianischen Staat häufig erübrigt.
Die direkte Bearbeitung des Marktes - also ohne Einschaltung eines Handelsvertreters - wird nur bei leicht überblickbaren Branchen bzw. bei Geschäften, die weder eine langwierige Vorbereitung, noch eine Nachbetreuung benötigen, zielführend sein. Es mag jedoch auch eine Überlegung wert sein, ob man statt eines Handelsvertreters nicht besser einen Vertriebspartner als „Distributor“ beauftragt, der dann selbständig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und somit auch Risiko, die Ware kauft/importiert und diese im Markt weitervertreibt.
Der Aufbau einer eigenen Vertriebsorganisation ist dann zu empfehlen, wenn man den Markt bereits erschlossen hat und rasch weitere Umsatzsteigerungen anpeilt.
Werbung
Die Regulierungsbehörde, die die strikte Einhaltung des nationalen Kodex der Werbebranche überwacht, ist CONARP (www.andacol.com). Der größte Anteil der Werbung wird im Fernsehen ausgestrahlt. Dahinter entwickeln sich auf konstantem Niveau Print- und Radiowerbung.
Internetwerbung dürfte langfristig die größten Wachstumsschübe erfahren.
Im Rahmen ihrer Internationalisierungsmaßnahmen können deutsche Unternehmen auch die beratenden Dienstleistungen von Proexport (www.proexport.com.co) in Anspruch nehmen.
Proexport ist eine Behörde innerhalb der Regierung, die versucht nicht-traditionelle kolumbianische
Exporte, den internationalen Tourismus und Auslandsinvestitionen zu fördern. Die Informationen beziehen sich auf den Handel und rechtliche Angelegenheiten in Bezug auf den kolumbianischen
Markt.
Die für Deutschland verantwortliche Geschäftsstelle befindet sich in Frankfurt am Main.
Kontakt:
W www.proexport.com.co/es/red-de-oficinas/europa/alemania
Direktor: Sergio Calderon Acevedo
Fürstenbergstraße 223, D-60323 Frankfurt am Main
E scalderon@proexport.com.co
T +49 (67) 1302 3832
E-Business
E-Business zählt zu den noch unterentwickelten Geschäftszweigen im kolumbianischen Markt.
Weniger als 0,1 % aller Geschäfte werden über das Internet abgewickelt. Grund für diesen niedrigen
Prozentsatz ist der Mangel an großen Unternehmen, die dieses Service anbieten. Die
Netzabdeckung an sich ist sehr hoch und die Anzahl der täglichen Internetuser kann sich im
Vergleich zu anderen lateinamerikanischen Ländern durchaus sehen lassen.
Das System von Online Shops hat sich in Kolumbien noch nicht sehr durchgesetzt. Die Mehrheit der vorhandenen Online Shops ist US-amerikanischer Herkunft.

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18
Wichtigste Zeitungen
National:

El Tiempo
El Espectador

www.eltiempo.com www.elespectador.com Wirtschaft:

Portafolio
La República

www.portafolio.com.co www.larepublica.com.co Regional:

Medellín:

ElColombiano
El Mundo
El País
Occidente
El Heraldo
Vanguardia Liberal

Cali:
Barranquilla:
Bucaramanga:

www.elcolombiano.com www.elmundo.com www.elpais.com.co www.diariooccidente.com.co www.elheraldo.com www.vanguardia.com Wichtigste Messen
Bogotá verfügt über ein vollwertiges Messegelände und ist ein wichtiger Messestandort vor allem für den Anden- und den angrenzenden Karibikraum (www.corferias.com). Es finden dort das ganze Jahr über Messen statt, der Messekalender ist hier online einsehbar.
Die Internationale Industriemesse Bogotá (FIB) ist eine der größten Investitionsgütermessen
Südamerikas und findet alle zwei Jahre statt (nächster Termin: Oktober 2014).
Colombiaplast-Expoempaque, Bogotá, eine Fachmesse für die kunststoffbearbeitende Industrie alle zwei Jahre – findet in einem separaten Pavillon während der FIB statt.
Die Expometalica, findet ebenfalls im Rahmen der FIB statt und deckt den Bereich der Metallbeund verarbeitung und ihrer verwandten Industrien ab.
Automatisa, Bogotá, Messe für die Automatisierungsindustrie; Zweijahres-Rhythmus, nächster
Termin April 2015.
Andigrafica, Bogotá, mit über 20.000 Besuchern, ist sie eine der größten Messen für die grafische
Industrie im Andengebiet, Zentralamerika und dem karibischen Raum. Findet alle zwei Jahre statt, die nächste Veranstaltung wird im Juni 2013 abgehalten.
Internationale Landwirtschaftsmesse Agroexpo, Bogotá, bedeutende Landwirtschaftsmesse in
Südamerika, alle zwei Jahre, die nächste Veranstaltung findet im Juli 2013 statt.
Andinapack, Bogotá, Verpackungsmesse, findet alle zwei Jahre statt, die nächste Veranstaltung findet im Herbst 2013 statt.
FIMA, Feria International del Medio Ambiente, Internationale Umweltmesse
Nach der ersten Messeausgabe im Jahr 2012 ist die nächste Veranstaltung im Juni 2014 vorgesehen. Der Umweltschutzsektor ist auch in Kolumbien ein sehr dynamischer Markt mit viel
Wachstumspotential.
Neben den Messen werden auch andere wichtige Veranstaltungen organisiert, beispielsweise im
Rahmen von Kongressen, wo sich einmal im Jahr die wichtigsten Vertreter einer Branche versammeln, was gleichzeitig eine Plattform für eigene Geschäftstätigkeiten darstellt.
Kongress der Kammer für Infrastruktur. Findet jedes Jahr im November in Cartagena statt und ist der wichtigste Treffpunkt der Infrastrukturbranche, vor allem für Bauunternehmen der verschiedensten Sparten (Straßen-, Tunnel-, Flughafenausbau) sowie alle Ausrüster und Zulieferer.
(www.infraestructura.org.co)

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19
Kongress der Unternehmervereinigung ANDI (Asociacion de Empresarios). Es ist dies die
Jahrestagung des wichtigsten Industrieverbandes des Landes (www.andi.com.co).
Den Messekalender von Corferias finden sie unter folgendem Link:
SERVICIOS WEB >>Calendario de Eventos
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.
Normen
Starke Angleichung an metrische Normen. Normenwesen im Ausbau begriffen. Bei bestimmten
Importwaren bereits Berücksichtigung kolumbianischer Qualitätsnormen erforderlich (die Einhaltung bestimmter Normen wird seit 1. März 1995 bei der Einfuhr überprüft - s. auch unter „Importregime‟).
Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft.
Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel.: +49(0)30-2601-0, Fax: +49(0)30-26-01-12-31, E-Mail: postmaster@din.de, Web: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Bei der Lieferung wird die Anwendung von international standardisierten Bedingungen, den
Incoterms, angeraten. So lassen sich mögliche Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden. Üblicherweise kommen im Handel mit Kolumbien die Incoterms CIF oder FOB zur Anwendung.
Zahlungen sollten mit unwiderruflichem Akkreditiv oder Kasse gegen Dokumente, sofern der kolumbianische Geschäftspartner eine gute Bonität besitzt, abgewickelt werden. Hinsichtlich der Fakturierung ziehen kolumbianische Geschäftsleute vorwiegend USD vor
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die
Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.
Zahlungskonditionen
Die Usancen für Zahlungskonditionen im Kolumbiengeschäft sind je nach Ware bzw. Marktposition verschieden. In der Regel wird Akkreditivzahlung vereinbart. Empfehlenswert ist Lieferung gegen unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv bzw. Vorauszahlung. Wenn dies nicht durchzusetzen ist,
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20 sollte zumindest eine wechselmäßige Absicherung vereinbart werden. Lieferungen gegen
Dokumente oder offene Rechnung sollten nur bei langjährigen, sehr guten Erfahrungen mit dem kolumbianischen Kunden vereinbart werden.
Bei Zahlung gegen offene Rechnung ist folgender Vermerk auf der Handelsrechnung empfehlenswert: „Esta factura se asimila para todos sus efectos a una letra de cambio“ (Artikel 774 kol. HGB). Bei Großaufträgen (z.B. internationalen Ausschreibungen) werden meist längerfristige
Lieferantenkredite verlangt.
Im Inland ist die Zahlung gegen Lieferung üblich. Zudem kommt es unter vertrauten Unternehmen zur Zahlung gegen offene Rechnung mit einem Zahlungsziel von bis zu 120 Tagen.
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei
Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Bei Erstkontakten bzw. Wiederaufnahme von Geschäftsverbindungen, die einige Zeit unterbrochen waren, empfiehlt sich unbedingt eine Auskunft einzuholen. Nähere Informationen unter http://kolumbien.ahk.de. Forderungseintreibung
Erste Intervention durch die Deutsch-Kolumbianische AHK http://kolumbien.ahk.de; weitere Schritte über einen Rechtsanwalt.
Preiserstellung
In USD, FOB oder CIF Ankunftshafen; Angabe der jeweiligen Kursrelation zum USD notwendig. Die
Fakturierung ist an sich in EUR möglich, jedoch ziehen die kolumbianischen Kaufleute meist andere
Währungen, insbesondere den USD vor.

Bank- und Finanzwesen
Kolumbien verfügt über eine im kontinentalen Vergleich gut entwickelte Bank- und Finanzindustrie.
Das Geschäftsfeld kolumbianischer Finanzinstitute reicht von Sparkassen, Wohnbaufinanzierung bis hin zu Factoring. Dem Landwirtschaftssektor wurde durch FINAGRO eine eigene Behörde zur
Aufnahme von Krediten bereitgestellt.
In der folgenden Auflistung finden sich auch einige internationale Kreditinstitute wieder. Neben den spanischen Bankenriesen BBVA und Santander hat auch das US-amerikanische Institut Citibank ein
Netzwerk von Filialen in Kolumbien aufgebaut. Auch die chilenischen Finanzinstitute werden zunehmend in Kolumbien aktiv, was sich durch den Kauf der Bankgruppe HELMS durch die chilenische Corpbanca im Herbst 2012 abzeichnete.
Die kolumbianische Börse ist die Bolsa de Valores de Colombia (BVC). Sie hat ihren Hauptsitz in
Bogotá und wurde am 3. Juli 2010 durch die Vereinigung der Börsen von Bogotá, Medellín und Cali ins Leben gerufen. Mitte Januar 2011 kam es zur Fusion der Börse in Bogotá mit der Börse von Lima.

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21
Geschäftsbanken
Banco de Bogotá
Bancolombia
Banco de Occidente
BBVA
Banco Sudameris
Citibank
Davivienda Red Bancafé
Grupo Helm

www.bancodebogota.com.co www.grupobancolombia.com www.bancodeoccidente.com.co www.bbva.com.co www.sudameris.com.co www.latam.citibank.com/colombia www.davivienda.com www.grupohelm.com Außerdem befinden sich in Bogotá Niederlassungen einiger Europäischen Banken wie z.B. der
Deutschen Bank.
Eine Liste der deutschen Bankenvertretungen finden Sie unter http://www.laenderkontakte.de/region/amerika/kolumbien/bankenvertretungen/index.html. Verkehr, Transport, Logistik
Das Straßennetz in Kolumbien umfasst ungefähr 113.000 Kilometer, davon sind rund 26.000 asphaltiert. Die Hauptstrecken sind gebührenpflichtig. Mautstationen gibt es rund alle 60 bis 100
Kilometer, wobei jeder Abschnitt ca. 3 EUR kostet.
Um mit dem raschen Wirtschaftswachstum des Landes mithalten zu können, sollen die jährlichen
Investitionen in das Straßennetz von 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2011 auf 3% im
Jahr 2014 erhöht werden. Es sollen zwischen 2014 und 2018 rund USD 6 Mrd. jährlich in den
Ausbau des Straßen- und Schienennetzes, der Seehäfen und Flughäfen fließen. Schwerpunkte der
Investitionen sind Infrastrukturprojekte wie die Autobahnen Ruta del Sol und Transversal de las
Americas, die sich derzeit im Bau befinden. Zusätzlich werden innerhalb der nächsten zwei Jahre 30 weitere Autobahnprojekte mit einer Gesamtlänge von 8.170 km und einem Investitionsvolumen von
USD 24,4 Mrd. als Public-Private-Partnership-Projekte konzessioniert. Im Frühjahr 2012 wurden bereits 16 Autobahnvorhaben mit einem Investitionsvolumen von USD 2 Mrd. in Auftrag gegeben.
Durch diese Projekte sollen die Wirtschaftszentren Bogotá, Cali und Medellín besser untereinander und mit den Häfen an den Küsten verbunden werden.
Auch durch die verheerenden Regenfälle in den Jahren 2011 und 2012 besteht Bedarf, die zerstörte
Infrastruktur wiederherzustellen. Deswegen werden auch in den Schienenverkehr in den kommenden Jahren hohe Investitionen fließen. 2013 wird die Rehabilitierung des Ferrocarril Central ausgeschrieben. Die katastrophalen Regenfälle hatten zum Stillstand des Güterverkehrs auf diesem
Schienensystem geführt.
Die kolumbianische Topographie macht jedoch den Straßen- und Schienenbau schwierig und teuer; in der Regel sind zahlreiche Tunnel und Viadukte/Brücken erforderlich. In der Regenzeit sind Überschwemmungen und Erdrutsche nicht nur in der Küstenregion sondern auch im Hochland häufig anzutreffen, sodass es immer wieder zu tagelangen Sperren gewisser Straßenabschnitte kommen kann. .

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22
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.  Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL
Steuern und Abgaben
In Kolumbien existieren sowohl ein nationales Steuerwesen (Einkommens-, Vermögens-, Mehrwertund Finanztransaktionssteuer sowie Stempelmarken und Registergebühren) als auch ein regionales
Steuersystem (z.B. Gewerbesteuer). Im Juli 2012 trat ein neues Zollstatus in Kraft. Dies wurde auf
Grund der abgeschlossenen Freihandelsabkommen notwendig und soll die Zollabwicklung beim
Außenhandel erleichtern, aber auch Kontrollen verschärfen um Schmuggel entgegenzuwirken.
Unternehmensbesteuerung
Seit 2008 beträgt die Körperschaftsteuer 33 %, in Freizonen 15 %. Versteuert werden die Welteinkünfte. Ausländische Steuern sind anrechenbar, sofern eine Gesellschaft inländischem Recht unterstellt wurde. Steuerfrei ist unter anderem der Verkauf von erneuerbarer Energie und neu entwickelter
Medizinprodukte.
Umsatzsteuer / UID-Nummer
Der Normalsteuersatz liegt bei 16%, in Sonderfällen kommen noch weitere Steuersätze zur Anwendung: 1,6 %, 5 %, 8 %, 10 %, 20 %, 25 % und 35 %.
Die steuerliche Identifikationsnummer in Kolumbien lautet Registro Único Tributario (RUT). Diese dient der Ubikation eines Unternehmens sowie der Einteilung in die jeweilige Steuerklasse. Diese
Einteilung richtet sich je nach der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Zugewiesen wird diese Nummer von der nationalen Steuer- und Zollbehörde DIAN.
Verbrauchssteuer
Verbrauchssteuern kommen in Kolumbien bei Alkoholika, Zigaretten und Benzin zur Anwendung.
Die Bewirtschaftung der Verbrauchssteuer obliegt den Bundesstaaten, an welche die Steuer
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23 abgeführt wird. Grundsätzlich sind Produzenten, Importeure und Distributeure von dieser Steuer betroffen. Kolumbianische Exportlieferungen sind verbrauchssteuerfrei.
Die Verbrauchssteuer für Bier beläuft sich auf 48 %. Wird Bier mit einem alkoholfreien Getränk gemischt, verringert sich die Verbrauchssteuer auf 16 %. Bei hochprozentigem Alkoholika wie z.B.
Spirituosen ist der Alkoholgehalt entscheidend für die Bemessungsgrundlage der Verbrauchssteuer.
Für Spirituosen mit bis zu 35 % Alkoholgehalt werden 256 Pesos je Prozentpunkt Alkohol verrechnet. Für Spirituosen, die mehr als 35 % Alkoholgehalt aufweisen, gilt eine Besteuerung von
386 Pesos je Prozentpunkt.
Die Verbrauchssteuer auf im In- und Ausland hergestellte Zigaretten beläuft sich auf 700 Pesos pro
Packung (20 Zigaretten). Benzin unterliegt einer Verbrauchssteuer, die in ihrer Höhe laufend angepasst wird und derzeit bei 35 % liegt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht nicht. Kolumbien unterhält Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb des Andenpaktes mit Bolivien, Ecuador und Peru; in Europa mit
Spanien und der Schweiz.
Vorsteuerabzug
Ein Vorsteuerabzug ist möglich. Die Vorsteuer kann in der Umsatzsteuererklärung in einem Zeitraum von bis zu zwei Monaten nach dem Geschäftsabschluss deklariert werden. In vielen Fällen können allerdings nur 50 % der Vorsteuer abgezogen werden. Die vollständige Vorsteuer kann bei Verträgen mit Personen, die nicht in Kolumbien ansässig sind, abgezogen werden.
Vergütungsverfahren
Bestehende Umsatzsteuer-Schulden können mit neu entstehenden Guthaben saldiert werden. Guthaben können ebenso bereits bestehenden Guthaben zugeschlagen und in die nächste Verrechnungsperiode übertragen werden oder eine Auszahlung beantragt werden.
Rechnungslegung
Die kolumbianischen Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) wurden in den frühen 1990er Jahren vom fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung auf der Grundlage der US-amerikanischen
Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) und der internationalen Rechnungslegungsstandards
(IAS) entwickelt. Kolumbianische GAAP sind jedoch nicht mit diesen internationalen Standards konsistent. So sind beispielsweise bestimmte Bereiche der Rechnungslegung, die in den US-GAAP und den IAS über mehrere Seiten ausführlich dargestellt werden unter kolumbianischen GAAP auf grundsätzliche Bemerkungen ohne detaillierte Anweisungen in kurzen Absätzen reduziert.
Mit der Verabschiedung des Ley 1314 de 2009, dem sogenannten „Konvergenzgesetz“ wird die
Absicht kundgetan, kolumbianische Standards mit internationalen Standards zu konvergieren. Dies soll ab dem Jahr 2014 geschehen.
Im Oktober 2011 hat der kolumbianische Fachrat für öffentliche Rechenschaftspflicht (CTCP) einen
Vorschlag über die „Standards für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung für die Harmonisierung mit internationalen Standards“ herausgegeben. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Konvergenz der kolumbianischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS. Der Vorschlag gilt der freiwilligen Anwendung durch zwei Gruppen: Gruppe 1 (volle IFRS) und Gruppe 2 (IFRS für KMU). Alle
Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stellen, müssen ihre Geschäftsberichte
Grundsätzen unterstellen, die auf IFRS basiert sind.
Einkommensteuer
Kolumbien verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem mit Steuersätzen zwischen 0 % und 33 %. Je nach Einkommen wird für im Land Ansässige ein Steuersatz von 0 %, 19 %, 28 % oEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

24 der 33 % angewendet. Nicht in Kolumbien Ansässige unterliegen einer Einkommenssteuer von 33 % auf ihre grundsätzlich nur in Kolumbien erzielten und aus kolumbianischen Quellen stammenden
Einkünfte (beschränkte Steuerpflicht). Bei einem Aufenthalt in Kolumbien, der über vier Jahre hinausgeht, wird das Welteinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Quellensteuer
Die Quellensteuer (retención en la fuente) findet in Kolumbien ein größeres Anwendungsgebiet als in Deutschland. So entsteht ein konstanter Fluss von Einnahmen der Steuerbehörden. Je nach Anwendungsgebiet liegt die Quellensteuer zwischen 0,1 % auf den Kauf von Benzin bis 20 % auf
Glücksspiele. Eine entsprechende Erklärung muss monatlich an die Steuerbehörde DIAN erfolgen.
Zoll und Außenhandelsregime
Im Jahr 1990 wurde die bis dahin protektionistische, durch ein System von Importlizenzen und hohen Zollsätzen gekennzeichnete Außenhandelspolitik radikal geändert.
Die angestrebte Liberalisierung des Außenhandels durch die fast vollständige Eliminierung der
Vorauslizenzerfordernisse und beträchtliche Zollsenkungen führten seit 1992 zu einer deutlichen
Steigerung der Wareneinfuhren. Am 1. Februar 1995 trat der gemeinsame Außenzoll der
Andenpaktstaaten in Kraft, der allerdings viele Ausnahmen vorsieht - trotzdem wurde damit der
Andenpakt zur Zollunion. Die Zollsätze wurden dabei mit 0, 5, 10, 15 & 20 % festgesetzt (mit
Ausnahme der Einfuhr von Fahrzeugen mit einem Zollsatz von 35 % bis eine einheitliche Lösung gefunden wird). Mit Ecuador und Bolivien wurde überdies eine Freihandelszone mit freiem
Warenaustausch untereinander vereinbart, die am 30. September 1993 in Kraft getreten ist.
Am 1. Januar 1995 trat das Freihandelsabkommen der in der sogen. „Dreiergruppe“ zusammengefassten Staaten (G3 - Mexiko, Venezuela, Kolumbien) in Kraft, das einen linearen
Zollabbau zwischen diesen Staaten (insbes. zw. Mexiko einerseits und Kolumbien u. Venezuela andererseits) vorsah, jedoch hat Venezuela Anfang 2006 seine Mitgliedschaft aus diesem
Abkommen gekündigt. Zwischen Mexiko und Kolumbien behalten die Vereinbarungen weiterhin ihre
Gültigkeit.
An einem neuen bilateralen Freihandelsabkommen zwischen Venezuela und Kolumbien wird nach wie vor verhandelt.
Am 15.5.2012 trat das Freihandelsabkommen zwischen Kolumbien und den USA in Kraft. Seit
01.08.2013 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien ebenfalls in Kraft getreten.
Importbestimmungen
Für sämtliche Importe nach Kolumbien wird in jedem Fall die so genannte „Declaracion de importación“ (Dokument zur Importdeklaration) benötigt, dabei spielt es keine Rolle ob es sich um lizenzpflichtige Importe handelt oder nicht. Das Dokument dient sowohl der Bestätigung und Legalisierung der Importe bei der Zollbehörde (DIAN – Departamento de Impuestos y Aduanas Nacionales) als auch zur Berechnung der entsprechenden Steuern. In der Regel müssen die Einfuhrformalitäten von einem Zollagenten (Sociedad de Intermediación Aduanera) erledigt werden.
Zollbestimmungen
Der kolumbianische Zolltarif folgt dem harmonisierten Zollschema (NABANDINA). Der Zoll wird vom
CIF-Wert (cost, insurance, freight) berechnet, die Zollsätze bewegen sich zwischen 0 und 20 %. Nur für Pkw (bis 35 %) gibt es Ausnahmen.
“Zonas Francas” in Form von Industrie- oder Handelszonen bestehen u. a. in Bogotá, Barranquilla,
Cali (Palmaseca), Rionegro (Medellin), Buenaventura, Cúcuta, Santa Marta, Cartagena, Maicao.
Darüber hinaus gibt es Zollfreihäfen auf der Insel San Andrés im Karibischen Meer sowie in Leticia, im südlichsten Teil Kolumbiens am Amazonas gelegen.
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25
Für Zollfreizonen werden u. a. folgende Vergünstigungen vorgesehen, wenn hauptsächlich für den
Export produziert wird:
1)
2)
3)
4)

5)
6)

Ein einheitlicher Einkommenssteuersatz von 15 % (außerhalb der zollfreien
Zone: 33 %)
Befreiung von der Einkommenssteuer auf Exporterlöse
Befreiung von Zöllen auf den Import von Maschinen, Ausrüstungsgegenständen und
Rohmaterialien
Befreiung von der Verpflichtung, ausländische Devisen aus Exportgeschäften in kolumbianische Pesos umzuwechseln und freie Transferierbarkeit von ausländischen
Währungen ins Ausland
Steuerfreiheit für Importe
Es laufen keine Zollfristen

Da laufend Reformen bestimmter Zollbestimmungen angekündigt und in manchen Fällen auch durchgeführt werden, informieren Sie sich bitte unter http://kolumbien.ahk.de.
Sonstige Einfuhrabgaben
Beim Großteil der eingeführten Waren wird Mehrwertsteuer erhoben, die vom CIF-Wert plus Zoll berechnet wird und je nach Warenart zwischen 0 und 35 % (bei Luxuslimousinen 60 %) beträgt
(Normalsteuersatz dzt. 16 %).
Muster
Gemäß den gültigen Bestimmungen der DIAN, gibt es keine Beschränkungen bezüglich Wert und
Menge der Lieferung. Ob die Lieferung als Handelsmuster (muestras sin valor comercial) akzeptiert wird oder nicht, hängt von den folgenden Voraussetzungen ab:
1)
2)
3)

In der Rechnung müssen die Güter als „muestras sin valor comercial“ ausgewiesen sein
Auch die Verpackung sowie das Produkt selbst müssen als „muestras sin valor comercial“ gekennzeichnet sein
Die Waren dürfen keine Begutachtung anderer Behörden wie ICA, INVIMA, etc. erfordern

Geschenke
Keine Sonderbestimmungen, oft werden sie wie Kleineinfuhren gehandhabt (siehe auch Punkt
Kleineinfuhren unter Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Sendungen unter 500 Gramm werden wie normale Sendungen ohne Einschränkungen behandelt. Für die Zollabwicklung muss ein symbolischer Zollwert (zwischen USD 1 und USD 50) angegeben werden.
Vorschriften für Versand per Post
Postsendungen dürfen pro Paket lediglich ein Höchstgewicht von 20 kg haben. Neben der Handelsrechnung und dem Ursprungszeugnis sind ferner eine internationale Paketkarte und eine Zollinhaltserklärung (letztere in spanischer, französischer oder englischer Version) in dreifacher Ausfertigung erforderlich. Wir empfehlen, wichtige Sendungen stets per DHL, Federal Express oder UPS zu versenden. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Keine besonderen Vorschriften. Die Packstücke sollten auf zwei Seiten mit dem Namen des
Importeurs, seinen Kontaktdaten und der Stückzahl, sowie dem Brutto- und Nettogewicht markiert sein. Die Markierung und die Nummerierung der Kollis müssen mit den Rechnungs- und
Verschiffungsangaben der Versandpapiere genau übereinstimmen.
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Medikamente sowie Nahrungsmittel und Getränke unterliegen beim Verkauf gewissen Etikettierungsvorschriften und der Genehmigung bzw. Registrierung bei INVIMA (Gesundheitsministerium), jedoch noch nicht zum Zeitpunkt der Einfuhr. Es ist wichtig zu beachten, dass pro Produkt ein Eintrag im Register bei der INVIMA notwendig ist.
Ursprungszeugnis - es muss bei Inanspruchnahme von Zollpräferenzen beigelegt werden, ausgestellt durch die zuständige Behörde im Ursprungsland.
Holzverpackungen
Seit 01.01.2005 wird vom kolumbianischen Zoll die Einhaltung der internationalen Vorschrift über die
Behandlung von Holzverpackungen (ISPM #15) verlangt. Laut Dekret Nr. 01079 vom 03.06.2004 müssen alle Holzverpackungsmittel (Paletten, Kisten, usw.) beim Grenzübertritt eine Sanitärgenehmigung aufweisen (Stempel auf der Holz-Verpackung nach internationalen Normen der IPPCInternational Phitosanitary Protection Convention).
Behandlung nicht abgenommener Waren
Für jene Ware, die nicht innerhalb des ersten Monats nach ihrer Ankunft verzollt wird, kann eine einmalige Verlängerung um ein Monat für die Verzollung beantragt werden.
Sollten sie innerhalb dieses Zeitraumes nicht verzollt werden, fallen die Waren dem Staat zu: Die
Zollbehörde kontrolliert und deklariert monatlich die zu enteignenden Waren, um sie später weiterzuverkaufen. Nichtsdestotrotz kann der Importeur die Waren zurückverlangen, sofern er eine
Strafe in Höhe von 15 % des Zollwertes (inkl. MWSt.) zusätzlich zu den normalen
Zollverbindlichkeiten bezahlt.
Der Rückversand kürzlich nationalisierter Waren ist dann möglich, wenn es beispielsweise Probleme mit der Liefermenge gab, oder ein Garantiefall eingetreten ist. Dazu ist eine vorherige Genehmigung der Zollbehörde nötig, sowie eine Garantie, die bestätigt, dass der Vorgang auch wirklich abgeschlossen wird.
Begleitpapiere
Warenversand
Die Anweisungen des Importeurs bzw. Vertreters müssen genau beachtet werden, um Schwierigkeiten bei der Verzollung der Ware zu vermeiden. Die Begleitpapiere bzw. Markierungen müssen im
Wortlaut exakt übereinstimmen und sollen in Spanisch und im Wortlaut des kolumbianischen Zolltarifs abgefasst sein.
Zollverfahren
Der Importeur sollte einen von der DIAN (Departamento de Impuestos y Aduanas Nacionales) autorisierten Zollagenten bevollmächtigen, das Verfahren zur Zollfreigabe der Waren durchzuführen.
Sollte der Wert der zu nationalisierenden Ware USD 1000 übersteigen, muss eine autorisierte Firma
(Sociedad de Intermediación Aduanera – SIA) jedenfalls eingeschaltet werden, andernfalls kann das
Verfahren direkt vom Importeur durchgeführt werden. Die Firmen verrechnen für ihre Dienstleistungen zwischen 0,4 und 0,6 % des CIF-Wertes des Imports.
Die vorübergehende Lagerung vor der Verzollung
Es gibt autorisierte Depots der Zollbehörde, wo die Waren bis zu maximal einen Monat aufbewahrt werden können, während das Zollverfahren im Gang ist. Die Kosten dafür bewegen sich zwischen
0,35 und 0,6 % des CIF-Wertes des Imports.
Konnossement
Um Waren zu nationalisieren, die über den Seeweg importiert wurden, muss das Bill of Lading (B/L) im Original vorgelegt werden, ebenso wie die Original-Handelsrechnung, die Packliste und ein
Ursprungszeugnis (wenn benötigt).
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Die Rechnung muss folgendes enthalten: die Daten des Exporteurs, die Bestimmungen der
INCOTERMS 2000, die Währung, eine Beschreibung der Güter und die Angaben zum Wert aller
Güter einzeln als auch zum Gesamtwert.
Sollte die Rechnung auf CIF (cost, insurance, freight) lauten, muss außerdem der Anteil der
Versicherung und der Fracht von der Versicherungsgesellschaft angegeben werden. Alternativ kann der Wert der Versicherung und der Fracht auch in der Rechnung angegeben werden.
Werden die Waren über den Luftweg geliefert, kommt statt des B/L der Leitfaden zur Luftfracht zur
Anwendung. Für den Zoll wird nur ein indossiertes Original mit einer vom Importeur unterschriebenen Ermächtigung benötigt, die den Zollagenten ermöglicht das Zollverfahren durchzuführen. Die Packliste muss in den Gewichts-, Maß- und Inhaltsangaben und der Anzahl der Packstücke mit der Handelsrechnung übereinstimmen.
Handelsrechnung
Original rechtsgültig unterfertigt, ausdrücklicher Ausweis des FOB-Wertes. Eurofakturierung möglich, dominierend ist jedoch der USD. Für die Berechnung der Zollverbindlichkeiten wird der
Rechnungsbetrag auf Basis eines wöchentlich von der Zentralbank festgelegten Wechselkurses in
USD konvertiert. Am Fußende sollte folgende eidesstattliche Erklärung angeführt und rechtsverbindlich unterschrieben werden:
“Certificamos bajo juramento que los precios de esta factura son los que cargamos al cliente y que la mercancía a que ella se refiere es originaria de Alemania. En fe de lo expuesto firmamos la presente declaración en .............(Ort und Datum)”.
Gesundheitszeugnisse – ausgestellt durch die zuständige Behörde im Ursprungsland, sind für
Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente und lebende Tiere erforderlich.
Restriktionen
Import- und Exportrestriktionen gehören der Vergangenheit an. Nach Registrierung können deutsche
Produkte und Dienstleistungen eingeführt werden. Auf der anderen Seite gilt das auch für deutsche
Unternehmen mit Niederlassungen in Bogotá. Diese können nach entsprechender Anmeldung ebenfalls Produkte und Dienstleistungen ein- bzw. ausführen.
Artenschutz
Die Ausfuhr von gewissen Tier- und Pflanzenexemplaren, darunter fallen lebende wie tote, sowie deren Produkte, ist in Kolumbien gewissen Regeln unterworfen.
Kolumbien ist Teil des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (auch CITES genannt) und demnach verpflichtet, sich für die Erhaltung von gewissen Arten einzusetzen. Steht ein Tier/ eine
Pflanze auf der CITES Liste, so ist die Ausfuhr entweder gänzlich verboten, oder wird unter gewissen Voraussetzungen, jedoch sehr selten, genehmigt. Geprüft wird das Ganze von der kolumbianischen Zollbehörde, bei der man den Antrag auf Ausfuhr stellt und die dann entscheidet, ob die Ausfuhr genehmigt wird oder nicht. Eine Rolle spielt dabei wie stark die jeweilige Art vom
Aussterben bedroht ist (hier werden 3 Stufen unterschieden) und der Zweck der Ausfuhr
(Forschung, Tourismus,...).
Arten der Stufe 1 (akut vom Aussterben bedroht) erhalten normalerweise keine Genehmigung. Erhält man eine Genehmigung, so muss man die ausgestellten Begleitpapiere immer mit sich führen und im Ankunftsland ebenfalls vorzeigen.
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die
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28 bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Kurze Charakteristik
Das kolumbianische Recht ist vom französischen Rechtsdenken geprägt, seit Jahren fließt aber auch US-amerikanisches Rechtsdenken ein. Heutzutage kann man sagen, dass das kolumbianische
Recht eine Mischung verschiedener Rechtseinflüsse ist, insbesondere des spanischen, deutschen, französischen und US-amerikanischen Rechts.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Kapitel lediglich einen Überblick über verschiedene rechtliche Themen schaffen soll und nicht als umfassende Rechtsberatung zu verstehen ist. Im Fall von konkreten Rechtsfragen empfehlen wir unbedingt, sich an die Deutsch-Kolumbianische AHK, oder an lokale Anwaltskanzleien zu wenden.
Devisenrecht
Das Devisenrecht in Kolumbien ist komplett frei und keinen Regulierungen unterworfen. Für den
Außenhandel kann prinzipiell jede Währung verwendet werden, am häufigsten ist das der US-Dollar.
Personen, die ins Land einreisen, egal ob In- oder Ausländer, dürfen Devisen bis zu maximal 10.000
US-Dollar einführen ohne sie bei der Zollbehörde (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales –
DIAN) deklarieren zu müssen. Werden bei der Einreise größere Summen an Devisen festgestellt, die nicht deklariert wurden, so können diese einbehalten werden.
Der Wechselkurs ist freigegeben, der Peso muss sich somit im freien Devisenhandel behaupten.
Klarerweise greift der Staat über Marktinterventionen und Anpassungen seiner Geldpolitik in den
Devisenhandel ein (zum Beispiel durch das Senken bzw. Anheben des Zinssatzes).

Im Folgenden ist der Wechselkurs des USD gegenüber dem kolumbianischen Peso im Jahresdurchschnitt seit 2004 dargestellt:
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
2009

Durchschnittl. Preis USD
2.628,33
2.321,49
2.358,96
2.076,22
1.965,10
2.157,60

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29
2010
2011
2012

1.897,89
1.865,36
1,785,00

Banküberweisungen
Banküberweisungen aus dem Ausland funktionieren in Kolumbien folgendermaßen: Sobald der
Betrag aus dem anderen Land bei der eigenen Bank eingeht, muss diese diesen bei der Zentralbank deklarieren. Danach erhält der Kontoinhaber eine Verständigung, dass die betreffende Summe eingegangen ist. Daraufhin muss man sich mit seiner Hausbank über den Wechselkurs einigen, da man in Kolumbien nur Konten in Pesos, jedoch in keiner ausländischen Währung, auch nicht in US
Dollar, haben darf.
Bei größeren Beträgen muss man bekannt geben, welchen Zweck die Überweisung verfolgt, da die
Bank im Zweifelsfall, also bei Geldwäscheverdacht, die Überweisung sperren kann. Erst nach Erledigung aller oben genannten Punkte wird der Peso Betrag dem Konto gutgeschrieben.
Geldwechselvorschriften
Es existieren in speziellen Fällen Vorschriften beim Wechsel von Devisenbeträgen in kolumbianische Pesos.
Wechseloperationen, welche bei der Nationalbank registriert werden müssen:
a) Import / Export von Gütern
b) Externe Verschuldung
c) Kapitalinvestitionen
d) Finanzinvestitionen
e) Avale und Garantien in Fremdwährungen
Die Banco de la República sieht für diese Wechselgeschäfte spezielle Regeln vor. Die durchführende lokale Bank ist normalerweise über die Vorgehensweise informiert.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Das kolumbianische Handelsrecht (einschließlich Bestimmungen über den Handelsvertreter) sowie das Gesellschaftsrecht sind im Código de Comercio (Handelsgesetzbuch) geregelt. Der gewerbliche
Rechtsschutz ist durch eine internationale Konvention (Acuerdo de Cartagena) geregelt. Eine Gewerbeordnung im Sinne des deutschen Rechts kennt die kolumbianische Rechtsordnung nicht; vielmehr werden die betreffenden Themen (Zugangsbestimmungen für Berufe, Genehmigung von Betriebsanlagen etc.) durch individuelle Dekrete geregelt.
Handelsvertreterrecht
Sollte das ausländische Unternehmen mehr als nur ein Geschäft in Kolumbien tätigen wollen, also ständige Geschäfte mit Kolumbien anstreben, dann ist es ratsam und in manchen Fällen durch das
Gesetz auch vorgeschrieben, dass ein Handelsvertreter ernannt wird, bzw. eine Gründung einer
Niederlassung in Kolumbien vorgenommen wird.
Die gesetzliche Gestaltung des Handelsvertreters ist in Kolumbien im 5. Kapitel des 2. Abschnitts
(Geschäftsbesorgungsvertrag) des 4. Buches des kolumbianischen HGB festgelegt. Die in diesem
Kapitel (Art. 1317 bis 1331) enthaltenen Vorschriften gelten sowohl für die, von den Parteien vereinbarten Handelsvertreterverträge als auch für die Verträge, in denen das Rechtsverhältnis eine
Handelsvertretung de facto darstellt, ohne jedoch die Handelsvertretung als solche von den Parteien ausdrücklich vereinbart zu haben (Artikel 1331 HGB). Die unten dargelegten Bestimmungen über diese Rechtsfigur sollen dazu dienen, dass die deutschen Unternehmen sich ein Bild hierüber verschaffen und gegebenenfalls doch weitere Rechtsfiguren wie einen einfachen Vertriebsvertrag mit dem kolumbianischen Partner abschließen. Diese Überlegung ist von besonderer Bedeutung im
Bezug auf die unabdingbaren Vorschriften des kolumbianischen Rechts, hinsichtlich der Beendigung
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30 des Vertrages. Das Gesetz sieht nämlich eine Abfindung und Schadenersatz im Falle der
Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses vor (zwingendes Recht).
Nach Art. 1330 finden die Vorschriften über den Geschäftsbesorgungsvertrag (Art. 1262 bis 1286
HGB) für die Handelsvertreterverträge subsidiär Anwendung. Entspricht das zwischen beiden
Parteien bestehende Rechtsverhältnis der Rechtsnatur des Handelsvertretervertrages und ist die charakteristische Leistung durch den Handelsvertreter in Kolumbien durchzuführen, so ist nach Art.
1328 des HGB das kolumbianische Recht zwingend anzuwenden. Jede vertragliche Vereinbarung, die der Anwendbarkeit des kolumbianischen Rechts für solche Verträge widerspricht, ist nichtig.
Unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen enthält das Gesetz eine Legaldefinition des
Handelsvertretervertrages in Art. 1317 HGB. Danach wird durch den Handelsvertretervertrag ein selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut, Geschäfte aus einem bestimmten
Wirtschaftszweig in einem bestimmten nationalen Gebiet, als Vertreter oder Agent eines weiteren nationalen oder ausländischen Unternehmers innerhalb Kolumbiens zu fördern, zu betreiben oder als Hersteller/Absatzmittler seine Waren zu vertreiben und deren Absatz zu fördern. Die Person, die damit betraut ist, wird im Allgemeinen als Handelsvertreter bezeichnet.
Auf Grund dieser Legaldefinition ist die Handelsvertretung nach kolumbianischem Recht durch vier
Merkmale gekennzeichnet:
a)
b)
c)
d)

Selbständigkeit des Handelsvertreters
Die Vermittlung und Förderung von Geschäften des Unternehmers
Das Handeln des Handelsvertreters auf Rechnung des Unternehmers
Die auf Dauer angelegte vertragliche Bindung an einen Hersteller oder Dritten, verbunden mit der Pflicht, ständig um den Absatz der Vertragswaren bemüht zu sein. Dieses Merkmal liegt immer dann vor, unabhängig davon, ob der Absatzmittler auf fremde Rechnung handelt, in eigenem oder in fremdem Namen die Verträge mit Dritten abschließt.

Das kolumbianische Recht umfasst somit unter der Rechtsfigur des Handelsvertreters, die in
Deutschland bekannten und zu differenzierenden Rechtsfiguren des Handelsvertreters und des Vertragshändlers.
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaften sind juristische Personen. In ihrer Firmenbezeichnung führen Sie die Worte
"Sociedad Anónima" oder "S.A.". Es müssen zumindest 5 Personen Aktionäre sein. Auch juristische
Personen sind hier als Gesellschafter möglich. Höchstes Gesellschaftsorgan ist die
Hauptversammlung. Diese beruft die Vorstandsmitglieder und einen Abschlussprüfer ein. Bei der
Gründung einer Gesellschaft müssen bereits 50 % des genehmigten Kapitals von Aktionären gezeichnet sein. Zudem muss ein Drittel des Nominalwertes jeder Aktie entrichtet worden sein. Der
Restbetrag muss innerhalb eines Jahres einbezahlt werden.
Gründung, Umwandlung, Auflösung, Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung werden notariell beurkundet. Dann erfolgt eine Registrierung beim Handelsregister. Der Vorstand - mindestens drei natürliche Personen - führt die Gesellschaft.
Eine Sonderform einer Aktiengesellschaft ist die "empresa multinacional andina". Aktieninhaber müssen aus mehreren (mindestens zwei) Mitgliedsstaaten des Andenpaktes stammen und mindestens 60 % des Kapitals zur Verfügung stellen. Unternehmen dieser Rechtsform genießen unter anderem Steuervorteile, eine ungehinderte Gewinnausfuhr in Devisen und eine freie
Kapitaleinbringung in das Unternehmen.
Juristische Personen sind auch die Gesellschaften mit beschränkter Haftung („Sociedad De
Responsabilidad Limitada“ oder „Limitada“). Mindestens zwei Gesellschafter sind für eine Gründung notwendig, sodass eine Ltda. zustande kommt. Das Gesellschaftsstammkapital ist in Quoten aufgeteilt, und das mit jeweils gleichem Nennwert. Gewinne werden in Höhe von mindestens 10 % in eine gesetzliche Rücklage einbezahlt, bis mindestens 50 % des Gesellschaftskapitals erreicht sind.
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31
Seit 2009 gibt es die Möglichkeit eine Sociedad por Acciones Simplificada (S.A.S.) zu gründen.
Diese kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen ins Leben gerufen werden, somit besteht die Möglichkeit einer Ein-Mann-Aktiengesellschaft.
Bei der S.A.S bestehen keine Vorschriften über ein Mindestkapital, sowie keine Mindestanzahl an
Arbeitnehmern. Weder Bestandsdauer, noch Unternehmenszweck müssen zwingend in der Satzung angegeben werden. Unternehmensgegenstand kann somit jede in Kolumbien erlaubte Tätigkeit sein.
Ein weiterer großer Vorteil für die Gesellschafter einer S.A.S besteht in der Haftungsbeschränkung in Höhe der geleisteten Einlage. Außerdem ist nicht bei jeder S.A.S die Bestellung eines Rechnungsprüfers nötig. Dies wird nur ab einer gewissen Umsatzhöhe zwingend vorgeschrieben. Wer jedoch mit seinem Unternehmen an der Börse notieren möchte, ist weiterhin auf die klassische
Form der S.A. angewiesen, da es nicht möglich ist, Aktien einer S.A.S. an der Börse zu handeln.
Gewerblicher Rechtsschutz
Als Mitglied des Andenpaktes unterliegt Kolumbien den Bestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz dieser Vereinigung. Die Comunidad Andina (Andengemeinschaft: Kolumbien, Ecuador, Peru und Bolivien) hat in diesem Zusammenhang eine Entscheidung (Decision 486) getroffen, welche auch als Acuerdo de Cartagena (Übereinkommen von Cartagena) bekannt ist. Die Entscheidung
486 enthält sämtliche Regeln über Patente und Marken, welche für den kolumbianischen Rechtsbereich relevant sind. Durch diese supranationale Entscheidung wurden die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes im nationalen kolumbianischen Handelsgesetzbuch suspendiert.
Gewerberecht
Eine Gewerbeordnung gibt es in der kolumbianischen Rechtsordnung nicht. Im Grundsatz ist es in
Kolumbien jedem frei gestattet ein Unternehmen zu eröffnen. Bestimmte Unternehmen unterliegen jedoch der Kontrolle von Aufsichtsbehörden; solche bestehen insbesondere für Industrieunternehmen (Superintendecia de Industria y Comercio), Banken (Superintendecia Financiera) und für den
Gesundheitssektor (Superintendencia Nacional de Salud). Abhängig von der konkreten Aktivität sind unter Umständen des Weiteren Genehmigungen von den zuständigen Ministerien und Behörden erforderlich (je nach Aktivität z.B. Transportministerium, Feuerwehr, Umweltschutzbehörde DAMA etc.) Dies gilt selbstverständlich umso mehr, wenn von der geplanten Aktivität eine Gefahr für Dritte oder für die nationale Sicherheit ausgeht. In diesem Zusammenhang ist die Gewerbesteuer ICA (Impuesto industria y comercio, avisos y tableros) relevant, welche auf industrielle und kommerzielle
Aktivitäten eingehoben wird.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Die Gerichtszuständigkeit ergibt sich aus dem Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten oder bei
Grundstücken aus der örtlichen Lage einer bestrittenen Sache. Es herrscht Anwaltszwang.
Pfändungen können mit Sicherheitsleistungen abgewendet werden.
Im Zusammenhang mit der Beweisführung im Pfändungsverfahren ist folgendes zu beachten:
Handelsrechnungen müssen neben den allgemeinen Inhalten und Konditionen auch die konkreten
Konditionen (d.h. Name und Unterschrift des Adressaten, Datum, Ort etc.) enthalten, damit sie im
Falle eines Pfändungsverfahrens bei Gericht ausreichenden Beweiswert haben.
Schiedsgerichtsverfahren sind häufig. Schiedsgerichtsvereinbarungen schließen ein ordentliches
Gerichtsverfahren aus. Schiedsverfahrensrichter haben grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten in einem ihnen vorgelegten Fall zu entscheiden.
Für internationale Streitigkeiten gibt es Sonderregelungen. Zu beachten sind hierbei das New Yorker
Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, die Interamerikanische Übereinkunft über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, der Vertrag über die extraterritoriale Wirkung ausländischer Urteile und Schiedssprüche von Montevideo vom 8.5.1979.

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Firmengründung
Ausländer können in Kolumbien Alleineigentümer von Gesellschaften sein, es gibt hierfür keine anderen Beschränkungen als die, die das Gesetz auch für Kolumbianer vorsieht.
Außer in manchen Spezialfällen (Banken, Wasser- und Elektrizitätsdienstleistungen) gibt es in
Kolumbien keine Mindestkapitalvorschriften bei Unternehmensgründungen. Ebenso können
Ausländer in Firmen jeden Typs investieren, wobei wiederum Ausnahmen bestehen (z.B.
Privatversicherungen). Es ist dabei in Kolumbien gleichgültig ob man in den Unternehmen geschäftsführend tätig ist oder nicht. Es gibt keine Beschränkungen darüber, in welchen
Gesellschaftsformen Beteiligungen möglich sind.
Es gibt, neben anderen, auch Gesellschaftsformen, die der GmbH und einer Aktiengesellschaft sehr ähnlich sind. Um die Wettbewerbsfähigkeit des kolumbianischen Marktes zu steigern, hat das kolumbianische Parlament 2008 ein Gesetz verabschiedet, welches die Gründung einer neuen
Gesellschaftsform der Sociedad por Acciones Simplificadas (S.A.S.) vorsieht. Für viele bestehenden
Aktiengesellschaften in Kolumbien ist diese neue SAS eine willkommene einfache und sichere
Gesellschaftsform, in die sich die alten Gesellschaften umwandeln können.
Gegenüber den Rechtsformen der GmbH und der AG gewinnt die SAS zunehmend an Bedeutung.
Einer der bedeutenden Vorteile der SAS ist, dass die Satzung viel freier nach dem Aktionärswunsch gestaltet werden kann. Auch neu und sehr flexibel ist, dass die SAS nun auch nur einem Aktionär gehören kann, also eine Ein-Mann-AG sein kann, obwohl natürlich die SAS auch mehrere Aktionäre haben kann. Ein weiterer Vorteil ist die Haftungsbeschränkung.
Innerhalb von 3 bis 5 Wochen sollte eine Firmengründung in Kolumbien von statten gehen. Zuerst muss eine Eintragung im Handelsregister sowie bei der nationalen Steuerbehörde (DIAN) erfolgen.
Danach muss ein Bankkonto eröffnet werden, auf welchem das nominale Startkapital hinterlegt wird.
Die kolumbianischen Gesetze sehen zudem eine Eintragung der Firma beim Fonds zur Familienkompensation, dem nationalen Lehrlingsinstitut (SENA) sowie dem Familieninstitut vor. Sobald diese
Schritte erledigt sind, können schon Mitarbeiter angestellt werden. Diese sind sodann zur Sozialversicherung anzumelden. Im Fall der Gründung einer SAS werden in manchen Fällen kaum Urkunden benötigt und daher kann eine Gesellschaftsgründung innerhalb weniger Wochen erfolgen.
Investitionen und Joint Ventures
Ausländische Direktinvestitionen in kolumbianische Firmen müssen gleich wie Finanzinvestments bei der „Banco de la Republica“ registriert werden, um gewisse Rechte ausüben zu können (z.B.
Gewinnmitnahmen, -tansfers). Direktinvestitionen müssen mindestens zwei Jahre im Land verbleiben, abhängig vom Investitionstyp gibt es spezifische Fristen für ihre Registrierung. In
Kolumbien wurde im Jahr 2005 ein Gesetz zum Schutz ausländischer Investitionen erlassen (Ley
963 de 2005). Dieses Gesetz verspricht den Investoren Rechtssicherheit für die Dauer ihrer
Investitionen.
Abkommen über die Zusammenarbeit in Joint Ventures sind in Kolumbien erlaubt. Es gibt keine genauen Regelungen im Privatrecht, welche diese Art von Verträgen behandeln, deshalb findet das allgemeine Handelsrecht Anwendung.
Steuerbestimmungen
Durch die Eintragung der Firma in das Handelsregister sowie die Anmeldung bei der Steuerbehörde
(DIAN) ist nach aktuellem Stand mit Kosten von ungefähr 760.000 Pesos (rund 300 EUR) sowie einer Kapitalregistrierungssteuer von 0,7 % zu rechnen. Diese Eintragung lässt sich unter normalen
Umständen innerhalb von 2 Werktagen durchführen. Es ist zu beachten, dass diese Kosten einer jährlichen Anpassung unterliegen.

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Patent-, Marken- & Musterrecht
Grundlage für das kol. Patent-, Marken- und Musterrecht ist die Regelung des Andenpaktes (Decisión 486 de la Comunidad Andina, September 2000), das „Pariser Übereinkommen zum Schutz des industriellen Eigentums“ sowie das ADPIC Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO). Es empfiehlt sich, jegliche kommerzielle Marke in der Industrie- und Handelssuperintendentur (Superintendencia de Industria y Comercio) registrieren zu lassen.
Patent- und Markenrecht
Deutsche Firmen können ihre Patente und Marken in Kolumbien registrieren lassen. Die Schutzdauer beträgt für Patente 20 Jahre (ab Antragstellung) und für Marken zehn Jahre (ab Datum der Registrierung), wobei nur für letztere eine Verlängerungsmöglichkeit für jeweils weitere zehn Jahre besteht. Es muss mit einer Gesamtdauer des Verfahrens von mindestens zwei Jahren für Patente und von ca. sechs Monaten für Marken gerechnet werden. Anträge sollten unter Einschaltung eines lokalen Rechtsanwaltes bei der „Superintendencia de Industria y Comercio“, einer Abteilung des Ministerio de Comercio, Industria y Turismo, eingebracht werden.
Europäisches Patent
Das Zusammenarbeitsprojekt des Europäischen Patentamts mit Lateinamerika ist in den 80erJahren angelaufen. Das Europäische Patentamt strebt starke, dauerhafte Partnerschaften mit den aufstrebenden Ländern der Region an und will so den neuen Herausforderungen des globalen Patentsystems begegnen; die Zusammenarbeit mit den nationalen Ämtern zielt darauf ab, das lateinamerikanische System für gewerblichen Rechtsschutz auf eine solide Grundlage zu stellen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht wird durch das Gesetzt 23 und 44 sowie den Beschluss 351 vom sogenannten
Cartagena-Abkommen geschützt. Nach den USA ist Kolumbien erst das zweite Land weltweit, in dem es möglich ist, seine Urheberrechte für Werke, Verträge und Verfahren über das Internet registrieren zu lassen. Bisher konnte die Eintragung nur in Bogotá vorgenommen werden.

Lizenzvergabe
Grundsätzlich ist bei der Einfuhr von Waren nach Kolumbien zu unterscheiden:
Frei einzuführende Waren: z.B. Kleidung, Computer, Maschinen, Nahrungs- und Genussmittel, usw.; zu beachten sind aber die gültigen technischen Normen (z.B. INVIMA, ICA -fitosanitarios- bei
Nahrungs- und Gesundheitsprodukten).
Lizenzpflichtige Waren: die Importlizenz und die Import-Registrierung
Außenhandelsbehörde (Ministerio del Comercio Exterior) vergeben.

werden

von

der

Darunter fallen nur 3 % aller Zolltarifpositionen sowie Produkte, die als kritisch für die Sicherheit des
Landes angesehen werden, wie bestimmte Explosivstoffe, einige chemische Produkte, Waffen und
Munition.
Vorauslizenzpflichtige Waren: Davon sind gebrauchte Waren betroffen und all jene, für die ein spezielles Importregime verlangt wird. Außerdem fallen gespendete Güter oder andere Waren ohne
Zahlungsverpflichtungen unter diese Regelung.
Speziallizenzen benötigen Kriegsmaterialien und Vorprodukte, die zur Drogenherstellung verwendet werden können.
Seit 2006 wird das Ansuchen für die Importlizenz und –registrierung per Internet durchgeführt. Dies geschieht unter Verwendung eines Programms mit dem Namen Ventanilla Unica de Comercio
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Exterior (VUCE). Es wird empfohlen für die Abwicklung einen mit den Zollvorschriften und dem
Programm vertrauten Experten einzuschalten, um Fehler zu vermeiden.
Die zur Einfuhr von Waren nach Kolumbien benötigten Dokumente sind folgende:
Dokument zur Importregistrierung
Ist für neuwertige Waren nötig, welche außerdem einer Begutachtung oder der Prüfung durch eine offizielle Stelle bedürfen. Dies sind beispielsweise landwirtschaftliche Produkte, die eine Prüfung durch das landwirtschaftliche Institut (Instituto Colombiano Agropecuario – ICA) erfordern. Ein weiteres Beispiel sind Sicherheitsgüter, die von der Aufsichts- und Kontrollbehörde (Superintendencia de
Vigilancia y Control) geprüft werden.
Vorauslizenz
Wird für gebrauchte Waren benötigt, vor allem Maschinen oder technische Ausrüstung für die Industrie, sowie für alle zollfreien Waren und Verpflichtungen zur Rückvergütung von Devisen, zum
Beispiel Spenden oder Garantiefälle.
Toleranzen
Keine Wert- und Gewichtstoleranz. Ausnahme: 3 % Gewichtstoleranz bei Bergbau- und Landwirtschaftsprodukten, vor allem bei Schüttgutlieferungen.
Globallizenz
Die so genannte Globallizenz dient der Vermeidung von übermäßigem, bürokratischem Aufwand.
Großimporteure, die oft ähnliche Produkte einführen, erhalten dabei eine für zwölf Monate gültige
Importlizenz für ihre Lieferungen und müssen nicht für jede Einfuhr einzeln um eine Lizenz ansuchen. Dies betrifft jedoch nur Erdölgesellschaften und Autoimporteure.
Kleineinfuhren (z.B. dringende Luftfracht)
Gewisse Waren, deren Wert USD 2.000 nicht übersteigt, können auf dem Luftpost- bzw.
Luftfrachtwege ohne Formalitäten, d.h. ohne Einfuhrlizenz und Konsularfaktura, importiert werden.
Dazu gehören Filme, Bücher, Prospekte, dringende Ersatzteile, Zeitschriften und Zeitungen.
Allerdings dürfen Gewicht (bis zu 50kg), Ausmaße (1,50 x 1,50m) und insgesamt 3 m Länge nicht überschritten werden. Diese Importe werden zu einem fixen Satz von 10 % des CIF-Wertes verzollt und mit 16 % IVA besteuert (ausgenommen davon sind Zeitungen und Zeitschriften).
Auf diesem Wege können nicht mehr als sechs Artikel der gleichen Art, und auch keine Produkte, die mit etwaigen rechtlichen oder administrativen Restriktionen belegt wurden, eingeführt werden.
Außerdem ist es erforderlich, dass die Waren durch einen Kurierdienst abgefertigt werden.
Prospekte
Bei Überschreiten des Gewichtes von 50 kg ist eine Einfuhrlizenz sowie eine Handelsrechnung erforderlich. Eine Einfuhr von Prospekten ohne Handelswert („folletos sin valor comercial“) ist möglich, der Exporteur muss jedoch ausdrücklich anführen, dass es sich um solche handelt, sowie Einzelund Gesamtpreis der Prospekte sowohl auf der Rechnung als auch im Begleitschein angeben.
Ausstellungsgüter
Die Messegelände in Bogotá haben immer den Status einer Zollfreizone. Demnach können Waren genehmigungsfrei auf diese gebracht und reexportiert werden. Obwohl durch den Status der Zollfreizone keine Mengenbeschränkung gegeben ist, sollte die Lieferung mit dem Vertreter bzw. der
AHK Kolumbien vorher abgestimmt werden. Waren, die nicht in Zollfreizonen ausgestellt werden, unterliegen den temporären Einfuhrbestimmungen.
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Gebrauchte Maschinen
Benötigen lt. 1995 in Kraft getretener Regelung eine Vorauslizenz. Die Zollbelastung ist gleich hoch wie für neue Maschinen. Bei der Liquidation wird die Zollbelastung jedoch um einen gewissen Prozentsatz (je nach Alter der Maschine) reduziert, bis zu maximal 70 % des Neuwertes der Maschine.
Um den Wert der Maschine zu bestimmen, wird eine Tabelle mit verschiedenen Faktoren zur Abschreibung verwendet, ausgehend vom Anschaffungswert und dem Herstellungsjahr der Maschine.
Es werden aber dieselben Voraussetzungen und Genehmigungen verlangt.
Temporärimporte für öffentliche Bauarbeiten
Für Temporärimporte von Maschinen und Ausrüstung für öffentliche Bauarbeiten und andere zum
Aufbau des Landes notwendige Arbeiten bestehen zwei verschiedene Regelungen.
Es handelt sich dabei um die kurzfristigen (bis zu sechs Monate) und die langfristigen (bis zu fünf
Jahren) Temporärimporte. Am Ende der anfangs vereinbarten Frist können die Güter durch
Begleichung der entsprechenden Zollverbindlichkeiten nationalisiert werden. Kurzfristige
Temporärimporte bleiben mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörde vorübergehend zollfrei, nach
Ablauf der Frist werden die Maschinen reexportiert. Jedoch muss eine Garantie, die den Reexport absichert, hinterlegt werden; auch eine Versicherung ist nötig. Im Falle der langfristigen
Temporärexporte können die Zollverbindlichkeiten auf halbjährliche Zahlungen aufgeteilt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten können die Güter ebenso durch Bezahlung des restlichen Zolls nationalisiert oder auch reexportiert werden.
Maschinen und Ausrüstungen für öffentliche Bauarbeiten und andere zum Aufbau des Landes notwendige Arbeiten dürfen mit vorheriger Genehmigung vorübergehend zollfrei (bis zu maximal sechs
Monaten) importiert werden.
Plan Vallejo (Exportförderungsverordnung)
Nach dem System des Plan Vallejo können Unternehmen, welche Produkte für den Export herstellen, Rohstoffe und Bedarfsgüter lizenz-, zoll- und MWSt-frei einführen, sofern die damit hergestellten Erzeugnisse zur Gänze wieder exportiert werden. Ebenso können Maschinen und
Ausrüstungen lizenz- und zollfrei importiert werden, es müssen jedoch mindestens 70 % der produzierten Waren exportiert werden.
Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, muss man sich vorher beim Außenhandelsministerium registrieren lassen und sich an einen vorgegebenen Bearbeitungsweg halten. Die Registrierung steht jeder in Kolumbien legal eingetragenen Firma offen.
Rechtliche Aspekte
Patentinhaber können Lizenzen an Dritte vergeben. Ist aber ein Patent in Händen mehrere Erfinder zugleich, was möglich ist, so haben alle Berechtigten einer von dritter Seite erbetenen Lizenz zuzustimmen. Tun sie es nicht, findet keine Lizenzvergabe an einen solchen Dritten statt. Daneben ist aber immer eine Einzelabtretung von Patenten möglich.
Steuerliche Aspekte
Bei der Lizenzvergabe fällt ein Steuersatz in Höhe von 33 % an. Wenn die Lizenz in Kolumbien benutzt wird (was logischerweise meistens der Fall sein wird), fällt des Weiteren eine Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % an. Beide Steuern werden als Quellensteuer vom nationalen Endabnehmer einbehalten.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Normalerweise sind Lizenzverträge sechs Monate lang gültig. Eine einmalige Verlängerung ist für drei Monate möglich, sofern diese spätestens zehn Tage vor Verfall beantragt wird. Für Investitionsgüter beträgt die Gültigkeit der Lizenzen ein Jahr und ist einmalig um drei Monate verlängerbar.

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Rechtsanwälte
Die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer hilft Ihnen gerne mit Kontaktdaten von
Anwälten und Notaren weiter.
Eigentum und Forderungen
Eigentumsvorbehalt
Eine übliche Form der Forderungsabsicherung. Damit der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten gültig ist, muss er bei Immobilien im Grundbuch eingetragen werden. Bei beweglichen Gütern genügt an und für sich die Aufnahme einer Klausel im Kaufvertrag. Es empfiehlt sich jedoch eine zusätzliche Eintragung im Handelsregister, speziell bei höherwertigen Gütern, um die notwendige
Publizität gegenüber Dritten zu gewährleisten. Gutgläubiger Erwerb eines Dritten an unter
Eigentumsvorbehalt verkauften und eingetragenen Sachen ist nicht möglich, es sei denn, er hat sie auf einer Messe, einem Markt oder einer öffentlichen bzw. gerichtlichen Versteigerung erworben. In diesem Fall ist der Dritte nur gegen Ersatz der ihm beim Kauf entstandenen Kosten zur Herausgabe verpflichtet. Alle dem Grundbuch unterworfenen Güter müssen verpflichtend registriert werden. In den übrigen
Fällen muss sich im entsprechenden Vertrag eine Bescheinigung finden. Ins Grundbuch eingetragen werden müssen alle Immobilien, aber auch beispielsweise Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Motorboote. Um das Rechtsmittel des Eigentumsvorbehalts geltend machen zu können, muss ein Richter beigezogen werden. Es ist nicht möglich, ein Gut direkt zu enteignen.
Wechsel- und Scheckrecht
Im Grunde ähnlich den deutschen Bestimmungen, wenngleich nicht mit einer Wechselstrenge im deutschen Sinne gerechnet werden kann. In der Praxis ist bei Wechsel oder Scheck mit einer relativ raschen Durchsetzung des Anspruchs zu rechnen. Meist dauert das Gerichtsverfahren an die 18
Monate und es kann dem Schuldner eine gesetzliche Strafe von 20 % zusätzlich zum eingeklagten
Wert auferlegt werden. Auf jeden Fall gibt ein Wechsel oder Scheck dem Gläubiger im Streitfall eine rechtlich günstigere Ausgangsbasis im Vergleich zu einer Vertragsklausel, die noch diskutiert werden muss. Neben dem Wechsel oder Scheck werden auch oft so genannte „promissory notes“ (Vertragsversprechen – „pagaré“) benutzt, die auch in die Verträge eingebaut werden können und ähnliche Auswirkungen haben. Es wird empfohlen, anstelle von Wechseln oder Schecks einen Letter of
Credit (Akkreditiv) einer Bank zu verlangen.
Insolvenzrecht
Neben dem rechtlich vorgesehenen Konkursverfahren, bietet das kolumbianische Recht die Möglichkeit eines Restrukturierungsverfahrens, welches geschaffen wurde, um den nationalen Gesellschaften eine Zahlungsfrist zur finanziellen Erholung zu geben. Das Konkursverfahren kann von den
Gesellschaftern, der Aufsichtsbehörde oder den Richtern auf Antrag von Gläubigern, von den Gesellschaftern oder von Amts wegen eingeleitet werden. Meistens wird dieses Verfahren von der Aufsichtsbehörde "Superintendencia de Sociedades" geführt und gewährleistet einen schnelleren und effektiveren Weg zur Aufteilung der Konkursmasse. Mit dem Gesetz 1116 aus dem Jahr 2006 wurde festgelegt, dass das komplette Konkursverfahren nunmehr vom “Regimen de Insolvencia
Empresarial” geregelt wird.
Vertretungsvergabe
In Kolumbien können verschiedene Formen zur rechtlichen Vertretung ausländischer Firmen angewandt werden, je nach dem was am besten mit den Vorstellungen der Vertragspartner übereinstimmt. Keine der gesetzlich vorgesehenen Vertretungsformen bietet dem Vertreter einen speziellen
Schutz, mit Ausnahme der so genannten „Agencia Comercial“.

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Arten von Vertretern
Das kolumbianische Zivil- und Handelsrecht kennt die Figur des Auftrages (Mandato), womit einer anderen Person eine Spezial- oder Generalvollmacht für einzelne oder mehrere Aktivitäten erteilt werden kann (vgl. Geschäftsbesorgungsvertrag). Eine Sonderform des Mandato im Handelsrecht ist die Agencia Comercial, welche dem Handelsvertreterrecht entspricht und im Handelsgesetzbuch genau geregelt ist. Der Handelsvertreter ist die praktisch wichtigste Art eines Vertreters in Kolumbien. Oft ist es jedoch ratsam sich zu überlegen, ob man statt eines Handelsvertreters nicht besser einen Vertriebspartner als “Distributor“ oder einen Lieferanten beauftragt, der dann selbständig im eigenen Namen und auf eigenes Risiko die Ware importiert und im Markt weiterverkauft.
Vertretungsvertrag
Vertretungsverträge müssen im Handelsregister eingetragen werden, um gegenüber Dritten rechtlich wirksam zu sein (beispielsweise bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen). Bei Auflösung des
Vertretungsvertrages aus nicht zwingenden Gründen von Seiten der vertretenen Firma steht dem
Vertreter eine Schadenersatzzahlung zu. Eine Abfindung ist auf jeden Fall zu leisten.
Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten, die das Gesetz vorsieht, sollten die Geschäftsbedingungen sehr genau vereinbart werden, um den am besten passenden Vertragstyp auswählen zu können.
Rückfragen bei unseren Vertrauensanwälten sind zu empfehlen.
Arbeits- & Sozialrecht
Seit 2003 besteht in Kolumbien ein flexibleres Beschäftigungsrecht. Die Arbeitszeit eines normalen
Arbeitstages wurde von 6 bis 22 Uhr (vorher 18 Uhr) ausgedehnt. Der Rest gilt als Nachtarbeit und muss dementsprechend extra vergütet werden (derzeit ein Zuschlag in Höhe von 35 %). Die gesetzlich zulässige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden.
Ein freier Tag pro Woche ist obligatorisch und kann auch auf den Sonntag fallen. Ab 2014 treten neue Richtlinien für den Pensionsantritt in Kraft. Männliche Arbeitnehmer dürfen sich dann erst ab
62 Jahren (bis dahin: weiterhin 60 Jahre), weibliche Arbeitnehmerinnen erst ab 57 Jahren (bis dahin: weiterhin 55 Jahre) pensionieren lassen.
Der Arbeitgeber muss 75 % der Versicherungsbeiträge, wie Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung jedes Arbeitnehmers bezahlen, die restlichen 25 % werden vom Gehalt einbehalten und müssen ebenfalls abgeführt werden.
Aufenthaltserlaubnis
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt in diesem Fall 180 Tage (pro Kalenderjahr). An den
Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der Immigrationsbehörde
Departamento Administrativo de Seguridad (DAS) per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben,
Flugtickets o.Ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt.
Überschreitet der Aufenthaltszeitraum die genehmigte Aufenthaltsdauer muss rechtzeitig beim DAS eine Verlängerung beantragt werden, die gebührenpflichtig ist. Der DAS ist in allen größeren Städten des Landes vertreten.
Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie bitte die
Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum für Ihren Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist.

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In jedem Fall wird ein Geschäftsvisum benötigt, wenn in Kolumbien Verträge abgeschlossen werden, die einen Notariatsakt auslösen. Sollte bei der Einreise aber kein Geschäftsvisum vorhanden sein, dann unbedingt angeben, dass die Reise aus touristischen Gründen erfolgt.
Bei der Einreise auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass man am Grenzübergang einen Einreisestempel erhält. Dies gilt insbesondere für Einreisen zur Nachtzeit.
Arbeitserlaubnis
Die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer unterliegt Einschränkungen. Unternehmen, die in Kolumbien ansässig sind und mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen ausländische
Arbeitskräfte einstellen. Von den Mitarbeitern der Unternehmensleitung oder Vertrauensmitarbeitern müssen 80 % oder mehr Kolumbianer sein, und 90 % hat die Anzahl der sonstigen Beschäftigten zu betragen, die die kolumbianische Staatsbürgerschaft besitzen. Will jemand unter Überschreitung dieser Grenzen nichtkolumbianisches Personal einstellen, so bedarf es einer Zustimmung des kolumbianischen Außenministeriums.
Arbeitsvisa sind bereits im Ausland zu beantragen. Seinen Arbeitsvertrag hat der ausländische Einreisewillige dann schon in Händen zu halten. Die Gültigkeit des Arbeitsvisums ist eine Ermessensentscheidung des Ministeriums (Ministerio de Relaciones Exteriores), welche insbesondere von der
Dauer des Dienstvertrages abhängig ist.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für
Krankentransportflüge, die von mehreren deutschen Gesellschaften angeboten werden.
Bestimmungen für Montagearbeiten
Eine typische Vertragsform für Montagearbeiten ist der Werkvertrag (contrato de obra), welcher z.B. für Infrastrukturprojekte sinnvoll ist. Wichtig ist die Erstellung eines schriftlichen Vertrags, in welchem die Vertragsdauer (Dauer des Projekts) bestimmt wird oder zumindest eindeutig bestimmbar sein muss. Ein solcher Vertrag kann auch als Basis für das Visum der Arbeiter dienen. Zum Thema Visum ist generell hinzuzufügen, dass es Technikervisen gibt, deren Voraussetzungen sich jedoch regelmäßig ändern und daher im konkreten Anlassfall spezifisch zu erfragen sind.
Prozessrecht
Im kolumbianischen Arbeitsrecht ist ein Arbeitsinspektorat vorgesehen, welches dem Arbeits- und
Sozialministerium untergeordnet ist. Im Fall einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit muss vorab eine Mediation beim Ministerium versucht werden. Nur wenn diese nicht gelingt, wird der Streit vor das Arbeitsgericht getragen. Es gibt in allen Instanzen des Gerichtsverfahrens bis zum Obersten Gericht spezielle arbeitsrechtliche Richter.

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Schiedsgerichtsbarkeit
Kolumbien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die
Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der
Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Der Schiedsklausel-Text ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen des Schiedsklausels:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Wilhelmstr. 43G 10117 Berlin, Tel.: +49(0) 30 / 200 73 63-00, Fax: +49(0) 30 / 200 73 63-69,
E-Mail: icc@icc-deutschland.de

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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:











Messebeteiligungen
Delegationsreisen
Unternehmerreisen
Auslandsrepräsentanzen
Kooperationsprojekte
Einstieg in den Export
Go international
Fit for Partnership
Delegationsbesuche
Finanzierungshilfen

Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für
Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische
Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem
Drei-Stufen-Konzept:
1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens
2. Erstellung eine individuellen Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des
Plans.
Weitere Infos unter www.go-international.de Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Außenhandelskammer in Bogotá mit ihrem Service zur Verfügung.

Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer
Carrera 13 No. 93 - 40, piso 4,
Bogotá, Kolumbien
Tel.:
+57 1 651 3777
Fax:
+57 1 651 3772
E-Mail:
info@ahk-colombia.com
Web:
http://kolumbien.ahk.de

Reise- und Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich seit 2002 kontinuierlich verbessert. Sie ist in den meisten
Metropolen (insbesondere in Bogotá) mit der anderen lateinamerikanischer Großstädte durchaus vergleichbar. Es kommt jedoch weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und illegalen Gewaltgruppen - hauptsächlich in entlegenen Landesteilen und vor allem im Südwesten des Landes. Hieran hat sich auch durch die seit Oktober 2012 laufenden
Gespräche zwischen Regierung und der Guerillagruppe FARC nichts geändert. Die FARC hatte einen vom 20.11.2012 bis 20.01.2013 geltenden einseitigen Waffenstillstand erklärt, der aber offenbar nicht durchgängig befolgt wurde.
In der Regel gelten die größeren Anschläge und Angriffe staatlichen Einrichtungen. Anschläge der
FARC auf zivile (touristische) Ziele sind daher nicht sehr wahrscheinlich, können allerdings auch nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Das Auswärtige Amt rät gegenwärtig insbesondere von Reisen in die Grenzregionen zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panamá sowie in alle vom Binnenkonflikt und der Drogenökonomie
(Anbau, Schmuggel) betroffenen Regionen ab. Dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die gesamte Pazifikküste, die Departements Chocó, Cauca, Putumayo, Nariño, Arauca, Córdoba,
Caquetá,einzelne Gebiete im Department Norte de Santander und der Nordosten und Nordwesten des Departements Antioquia sowie der Süden des Landes.
Touristisch organisierte Reisen nach San Agustín im Departament Hulia und zu der Ciudad Perdida im Departament Magdalena sind tagsüber mit einer örtlichen Reiseleitung und auf den durch das kolumbianische Militär gesicherten Hauptanreisewegen durchführbar. Die unten genannten Verhaltens- und Vorsichtsmaßnahmen müssen beachtet werden. Ein Restrisiko für die persönliche Sicherheit kann aufgrund der hohen Allgemeinkriminalität und bestehender Gefahren durch terroristische
Gruppierungen nicht ausgeschlossen werden.
Im Grenzgebiet zu Venezuela kann es zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen. Mehrere Grenzübergänge wurden wiederholt gesperrt. Es wird daher von Grenzübertritten nach Venezuela auf dem Landwege abgeraten.
Wie in der Mehrzahl der lateinamerikanischen Staaten sind auch in Kolumbien landesweit die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft - im Vergleich zu Europa - sehr hoch. Hiervon sind auch Viertel der Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren betroffen, in denen sich Ausländer üblicherweise bewegen.
Hinzu kommen Gefahren durch Auseinandersetzungen bzw. Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften und den illegalen Gewaltgruppen in ländlichen Gebieten. Ferner besteht in KolumEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

42 bien weiterhin die Gefahr von Entführungen durch die illegalen bewaffneten Gruppen und durch kriminelle Banden, die häufig auch Ausländer mitunter jahrelang als Geiseln festhalten, um Lösegeld zu erpressen oder politische Forderungen durchzusetzen. In der jüngsten Vergangenheit wurden mehrere Entführungen ausländischer Staatsangehöriger registriert, vor allem in der Grenzregion zu Venezuela.
Die Gefahr, Opfer eines Verbrechens zu werden, kann durch Beachtung der üblichen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen sowie der nachfolgenden Hinweise gesenkt werden:





















Leisten Sie auf keinen Fall Widerstand, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommt.
Achten Sie bei Menschenansammlungen wie z.B. in Einkaufzentren, auf Märkten, an Flughäfen oder Busbahnhöfen besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.
Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Straßen, Vorsicht ist nachts auch in der
Altstadt von Bogotá angebracht. Seien Sie abseits der Touristenzentren nicht allein unterwegs, insbesondere wenn Sie keine Ortskenntnis besitzen.
Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
Verzichten Sie auf auffälligen (auch Mode-)Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.
Lassen Sie Ihr aufzugebendes Gepäck vor der Rückreise am Flughafen in Plastikfolie einschweißen – dies schützt vor Diebstählen aus Ihrem Gepäck und vor unbewusstem Drogenschmuggel. Verschlossene Koffer werden von den kolumbianischen Behörden bei Drogenverdacht aufgebrochen. Auch daher empfiehlt es sich, die Koffer am Flughafen unverschlossen mit Plastikfolie umwickeln zu lassen. Allerdings haben einige Fluglinien bei Flügen nach
Europa oder in die USA in letzter Zeit die Mitnahme von eingeschweißten Koffern abgelehnt.
Informieren Sie sich daher bitte bei Ihrer Fluggesellschaft.
Verzichten Sie auf Reisen, bei denen Reiserouten, Übernachtungsmöglichkeit und Transportmittel nicht im Voraus geplant wurden.
Vorsicht an Geldautomaten: Ziehen Sie Geld möglichst nur tagsüber in Begleitung und achten Sie auf auffällige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Eine Passkopie sollten Sie aber immer bei sich führen. Es empfiehlt sich, einen Scan aller wichtigen Dokumente beispielsweise in einem E-Mail-Fach zu deponieren, um jederzeit darauf zugreifen zu können, falls die Originale abhanden kommen. Dies erleichtert die Neubeschaffung erheblich.
Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im
Kofferraum.
Nehmen Sie möglichst keine Getränke, Esswaren, Süßigkeiten oder Zigaretten von Fremden an. Immer wieder wird berichtet, dass auf diesem Wege Opfern sog. "K.O.-Tropfen" wie Scopolamin oder ähnliche Mittel verabreicht werden.
Lassen Sie Essen/Getränke im Restaurant nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie deren späteren
Verzehr noch beabsichtigen. Auch hier droht Gefahr durch sog. „K.O.-Tropfen“ wie Scopolamin oder ähnliche Mittel.
Für Taxifahrten gilt unbedingt folgende Grundregel: Benutzen Sie stets den Telefonservice, um ein Taxi zu bestellen oder benutzen Sie autorisierte Taxis an den kenntlich gemachten autorisierte Taxiständen (i.d.R erkennen Sie diese am mit offizieller Kleidung kenntlich gemachten Personal, welches vor Abfahrt ihren Namen und die Nummer des Taxis notiert).
Andernfalls laufen Sie Gefahr, Opfer einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN-Nummern abpressen, um an Geldautomaten Bargeld vom
Konto des Opfers abzuheben.

Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: September 2013

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Reisen über Land
Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen fünf Jahren enorme logistische und personalintensive Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Allerdings sollten auch diese Strecken nur tagsüber und möglichst an Wochenenden oder Feiertagen befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich. Benutzen Sie möglichst unauffällige Fahrzeuge. Ein persönliches Restrisiko (Überfälle, Entführungen, hohe Zahl von Unfällen) kann allerdings nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten.
Die Entscheidung zu einer Überlandfahrt sollte nur nach sorgfältiger Prüfung des Sicherheitsrisikos getroffen werden.
Von der Benutzung des Landweges in entlegenen Gebieten, insbesondere in den vom Binnenkonflikt betroffenen Gebieten, rät das Auswärtige Amt nach wie vor dringend ab. Dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die Departements Chocó, Cauca, Putumayo, Nariño,
Arauca, Córdoba, Caquetá, einzelne Gebiete im Department Norte de Santander und der
Nordosten und Nordwesten des Departements Antioquia sowie die Grenzregionen – vor allem die Grenzregion zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panama - und der Süden des Landes.
Bezüglich vulkanischer Aktivitäten stellt das staatlich geologische Institut Ingeominas unter www.ingeominas.gov.co Informationen zur Verfügung.
Quelle: Auswärtiges Amt

Drogen
Gelegentlich werden Touristen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als "Drogenschmuggler" eingesetzt. Nehmen Sie daher kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie ab und zu den Inhalt
Ihres eigenen Gepäcks.
Reisende und ihr Gepäck werden in Einzelfällen sehr genau kontrolliert. Passagiere werden gelegentlich stichprobenartig einer Röntgenkontrolle unterzogen. Ziel ist dabei die Überprüfung, ob Drogen im Körperinneren befördert werden.
Sollte die Polizei Ihr Gepäck wegen Drogenverdachts durchsuchen, achten Sie darauf, dass ein unabhängiger Zeuge dabei ist. Wer wegen Drogenbesitzes verurteilt wird, muss mit hohen Strafen rechnen, die im kolumbianischen Strafvollzug verbracht werden müssen. Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in Deutschland.
Quelle: Auswärtiges Amt

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. An den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der neugeschaffenen Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.migracioncolombia.gov.co) - vormals „Departamento Administrativo de Seguridad
(DAS)“ per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der
Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o.ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 180 Tage.
Überschreitet der Aufenthaltszeitraum die genehmigte Aufenthaltsdauer, muss rechtzeitig bei der
Migración Colombia eine Verlängerung beantragt werden, die gebührenpflichtig ist. Die Migración
Colombia hat in der Regel die Immigrations-Dienststellen des aufgelösten DAS übernommen und ist in allen größeren Städten des Landes vertreten.
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Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie bitte die
Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum für Ihren Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist. Das jeweils zuständige Konsulat finden Sie auf der Internetseite der kolumbianischen Botschaft unter www.botschaft-kolumbien.de. Für alle Arten von Visa ist eine persönliche
Vorsprache der Antragsteller erforderlich.
Bei der Einreise auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass man am Grenzübergang einen Einreisestempel erhält. Dies gilt insbesondere für Einreisen zur Nachtzeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Quelle: Auswärtiges Amt

Dos & Don’ts
Es wird von Geschäftsleuten erwartet, dass sie konventionell gut gekleidet sind.
Die Pünktlichkeit bei der Einhaltung von Terminen in Bogotá und Medellín ist sehr wichtig. In anderen Städten wie Cali und an der Karibischen Küste ist man in dieser Hinsicht flexibler. Es ist empfehlenswert, ein kleines Werbegeschenk seitens der interessierten Firma zu machen. Dies schätzen die meisten Geschäftspartner.
Von Überlandreisen mit Autos oder Bussen ist grundsätzlich abzuraten. Wenn unvermeidlich, sollten
Reisen über Land nur tagsüber vorgenommen werden. Am ratsamsten ist es, die inländischen
Flugverbindungen zu nutzen.
Es ist empfehlenswert, Hoteltaxis auf Stundenbasis anzumieten (ca. 12 EUR pro Stunde), was die
Sicherheit erhöht und die Fortbewegung in den Städten vereinfacht.
Taxis können am Tag auf der Straße angehalten werden, wobei sicherzustellen ist, dass der Taxometer eingeschaltet ist. In der Nacht wird vom Anhalten von Taxis auf der Straße dringend abgeraten.
Anreise
Von Deutschland fliegt man mit Lufthansa vom Frankfurter Flughafen. Direktverbindungen bestehen von fast allen südamerikanischen Hauptstädten. Angeflogen wird meist Bogotá, doch es gibt auch in
Cali, Medellín, Barranquilla, Cartagena, San Andrés und Pereira internationale Flughäfen. Anschlussflüge zu inländischen Zielen sind problemlos und auch kurzfristig im Flughafen von Bogotá oder online buchbar.
Die Flugpreise variieren je nach Fluggesellschaft, Jahreszeit und Aufenthaltsdauer. Am teuersten ist es in der Hochsaison im Sommer sowie rund um Weihnachten, Neujahr und die Osterwoche, wenn die Preise für Flüge nach Kolumbien auf über 1.000 Euro ansteigen können. Von Zeit zu Zeit offerieren die Fluggesellschaften befristete Sonderangebote.
Geschäftszeiten
Ministerien und öffentliche Stellen 9.00 - 17.00 Uhr mit Mittagspause; Industrie und Handel 9.00 17.30 Uhr; Banken 9.00 - 16.00 Uhr; ein dienstfreier Samstag ist in Betrieben weit verbreitet; Geschäfte haben sogar Samstags meist bis 20.00 Uhr, sonntags sind Geschäfte 10.00 - 19.00 Uhr geöffnet (gilt nur für Einkaufszentren).

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Feiertage 2013 (einschließlich regionale Feiertage)
Aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung werden die meisten Feiertage, die auf einen Werktag fallen, auf den darauf folgenden Montag verschoben.
Aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung werden die meisten Feiertage, die auf einen Werktag fallen, auf den darauf folgenden Montag verschoben.
Tag
1
7
24
25
28
29
31
1
13
3
10
1
20
7

Monat
Januar
Januar
März
März
März
März
März
Mai
Mai
Juni
Juni
Juli
Juli
August

19
14
4
11

August
Oktober
November
November

8
25

Dezember
Dezember

Name d. Feiertags
Neujahr
Dreikönigstag
Palmsonntag
Josefstag
Gründonnerstag
Karfreitag
Ostersonntag
Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt
Fronleichnam
Heiliges Herz Jesu
St. Peter und Paul
Unabhängigkeitstag
Gedenktag an die
Schlacht von Boyacá
Mariä Himmelfahrt
Kolumbustag
Allerheiligen
Unabhängigkeitstag
von Cartagena
Mariä Empfängnis
Weihnachtstag

Vor Antritt von Geschäftsreisen wird empfohlen, sich bei der AHK Kolumbien oder bei dem
Auswärtigen Amt über die Feiertage zu informieren: http://kolumbien.ahk.de, www.auswaertigesamt.de.
Taxi
Es wird empfohlen, Hoteltaxis oder Funktaxis zu nehmen. Man kann diese in jedem Restaurant, Bar, etc. bestellen. Grundsätzlich sind Taxis sehr günstig, auch mit Stundentarif (ca. EUR 8-12 pro
Stunde).
Taxis können am Tag auf der Straße angehalten werden, wobei sicherzustellen ist, dass der
Taxometer eingeschaltet ist. In der Nacht wird vom Anhalten von Taxis auf der Straße dringend abgeraten. Eine Fahrt vom Flughafen ins Zentrum von Bogotá kostet ca. USD 15 bis USD 20. Dauer ca. 20 bis
30 Minuten (Hotels im Norden ca. 30-45 Minuten). Am Flughafenausgang gibt es einen Taxistand, wo Taxis genommen werden können.
Bankomat
Kolumbien ist mit einem relativ guten Netz an Bankomaten ausgestattet. Auch im Ankunftsbereich am Flughafen in Bogota stehen mehrere Geldausgabeautomaten zur Verfügung, wo mit einer deutschenn Bankomatkarte abgehoben werden kann.
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Notrufe
Allgemeine Notrufe und die Polizei erreicht man unter der Nummer 123, bei Feuerwehr und Unfallrettung wählt man 119 bzw. 132.
Maße und Gewichte
Grundsätzlich metrisches System, in technischen Bereichen (z.B. Gewinde) auch US-amerikanische
Maße stark vertreten, altspanische Maße und Gewichte noch in der Landwirtschaft gebräuchlich.
Benzin wird in Gallonen (1 Gl = 3,784 Liter) verkauft und ist ähnlich teuer wie in Deutschland.
Strom
Haushaltsstrom 110 Volt, 60 Hz, Drehstrom, sonst auch 220, 260, 380 und 440 Volt, 60Hz;
Stromstecker Typ A, zweipolig. Adapter für europäische Geräte erforderlich!
Trinkgeld
Restaurants 10 % (wird meistens automatisch zur Rechnung hinzugefügt), in Taxis nicht üblich.
Post- und Telefongebühren
Es gibt zwei Postanbieter („4-72“ und „Deprisa“) mit unterschiedlichen Angeboten und Preisen. Gute
Orte, um Post aufzugeben, sind die Flughäfen. Luftpost nach Europa ist etwa sieben Tage unterwegs. Alternativ können für wichtige Sendungen ins Ausland auch internationale Kurierdienste wie DHL, Fedex und Servientrega Internacional in Anspruch genommen werden.
In jeder Stadt gibt es private Telefonbüros, oft mit Fax- und Internetservice. Überdies bieten viele
Schreibwarenläden Telefondienste an. Stets erhält man ohne viele Schwierigkeiten direkten
Anschluss in beinahe jede Region des Landes.
Die wichtigsten Mobilfunkanbieter sind Movistar, Claro und Tigo. Auf der Straße sitzen beinahe an jeder Ecke Personen, die Handys für Gespräche vermieten (Stand- und Kleidungsbeschriftung: „minutos“); eine Minute kostet 100 bis 250 Pesos. Die Tarife sind aufgrund spezieller Flatrate-Verträge damit oft günstiger als vom eigenen Handy. Der Ländercode Kolumbiens für Telefonate aus Europa ist 0057.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
Die durchschnittlichen Lebenskosten in Bogotá, natürlich abhängig vom geführten Lebensstil, halten sich in Grenzen. Ein Menü in einem internationalen Schnellimbissrestaurant bzw. „Foodcourt“ beläuft sich auf rund 15.000 bis 25.000 Pesos (rund 6 bis 10 Euro), je nach Konsum. Einzelgerichte in mittel- bis hochwertigen Restaurants machen um die 50.000 Pesos (rund 20 Euro) aus. In gehobenen
Restaurants muss man mit Preisen wie in Deutschland rechnen, wobei die Preise für argentinische bzw. chilenische Weine im Regelfall viel niedriger als für kalifornischen bzw. europäischen Weine, sind. Zeitverschiebung
MEZ minus 6 Stunden (15 Uhr MEZ = 9 Uhr Ortszeit), MESZ (Sommerzeit): minus sieben Stunden
Lokale Verkehrsmittel
Für Reisende im Land wird dringend der Luftweg empfohlen, da das Straßennetz schlecht ausgebaut ist und Reisen mit Bussen oder mit dem Auto aufgrund der Sicherheitslage mit Gefahren verbunden sind. Das Flugnetz ist flächendeckend, alle größeren Städte werden täglich mehrmals angeflogen.
Kfz-Bestimmungen
Der nationale Führerschein wird laut kolumbianischem Verkehrs- und Transportministerium so lange anerkannt, wie die Aufenthaltserlaubnis gilt. Die Mitnahme eines internationalen Führerscheins (in
Verbindung mit dem nationalen) wird dennoch empfohlen.
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47
Es gilt Rechtsverkehr und die Geschwindigkeitsbeschränkungen belaufen sich Innerorts auf 60 km/h, Außerorts auf 90 km/h auf einspurigen Landstraßen und 120 km/h auf mehrspurigen Straßen.
Als Kraftstoffe sind Premium (Bleifrei 95 Oktan) nur in größeren Städten, Corriente (Bleifrei 84
Oktan) und Gasoil (Diesel) erhältlich.
Es ist nicht erlaubt, während des Autofahrens zu telefonieren. Beim Fahren außerhalb großer Städte muss das Licht beim Fahren eingeschalten sein. Im Falle eines Unfalls müssen die Beteiligten so lange am Unfallort verweilen, bis die Polizei eintrifft.
Es besteht strenges Alkoholverbot am Steuer.
Devisenvorschriften
Es dürfen Valuten bis zu einem Gegenwert von USD 10.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge sind bei der Einreise mittels Formular zu deklarieren. Bei der Ausreise kann nicht verwendetes Bargeld problemlos ausgeführt werden, die Mitnahme von Fremdwährung über einem Betrag von USD 25.000 ist verboten.
EUR können bei Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Bankomat- und Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Gepäckstücke werden nach dem Zufallsprinzip kontrolliert, es ist im Allgemeinen mit kulanter
Behandlung zu rechnen, es sei denn, es handelt sich um technische bzw. elektronische
Gegenstände. Bei Drogen gibt es kein Pardon; Hundestaffeln beschnüffeln das Reisegepäck und auch das Handgepäck wird knapp vor dem Einsteigen in die Maschine –häufig auch mit Hundenkontrolliert. Bei der Einreise dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 50 Gramm Tabak sowie 6
Flaschen alkoholische Getränke mitgeführt werden.
Des Weiteren eine Kamera, zwei elektr. Artikel persönlichen Gebrauchs, 6 Bücher etc., wobei diese
Waren insgesamt nicht den Wert von USD 1.500 übersteigen dürfen. Das Mitbringen von Frischgemüse, Obst, Fleisch, Wurstwaren, Blumen u.ä. ist nur mit entsprechender Genehmigung gestattet.
Die Ausfuhr antiker Gegenstände und die Ausfuhr von Wildtieren sind verboten.
Impfungen
Keine Pflichtimpfungen, aber Achtung: in Gebieten unter 800 m Seehöhe, außer in den Städten, besteht Malaria- und Gelbfiebergefahr, vereinzelt auch Cholera.
Länder wie beispielsweise das Nachbarland Brasilien verlangen bei der Einreise den Nachweis über die Impfung gegen Gelbfieber. Wir empfehlen deswegen sich vor Reiseantritt die Impfbestimmungen der zu bereisenden Länder zu überprüfen um Probleme bei der Ausreise aus Kolumbien zu vermeiden. Bitte verifizieren Sie die Notwendigkeit der hier angeführten Impfungen vor Ihrer Abreise bei
Ihrem Reisebüro oder einem anerkannten Tropeninstitut!
Bitte verifizieren Sie die Notwendigkeit der hier angeführten Impfungen vor Ihrer Abreise bei Ihrem
Arzt, Reisebüro oder unter www.auswaertiges-amt.de!

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WICHTIGE ADRESSEN
Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer
Carrera 13 No. 93 - 40, piso 4,
Bogotá, Kolumbien
Tel.:
+57 1 651 3777
Fax:
+57 1 651 3772
E-Mail:
info@ahk-colombia.com
Web:
http://kolumbien.ahk.de

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bogotá
Embajada de la República Federal de Alemania
Carrera 69 No. 25 B - 44, Piso 7
Edificio World Business Port
Bogotá, D. C.
Tel.:
+57 1 423 2600
Fax:
+57 1 429 3145
E-Mail:
info@bogota.diplo.de
Web:
www.bogota.diplo.de

Botschaft der Republik Kolumbien in Deutschland
Taubenstr. 23
10117 Berlin
Tel.:
+49(0)30-26 39 61 0
Fax:
+49(0)30-26 39 61 25
E-Mail:
info@botschaft-kolumbien.de
Web:
www.botschaft-kolumbien.de

Generalkonsulat der Republik Kolumbien in Deutschland
Fürstenberger Straße 223
60323 Frankfurt am Main
Tel.:
+49(0)69-9 59 56 70
Fax:
+49(0)69-5 96 20 80
E-mail:
cfrankfurt@cancilleria.gov.co

Die Adressen aller Honorarkonsulate in Deutschland und in Kolumbien finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

49
Österreichische Botschaft
Österreichische Botschaft in Lima/Peru (für Kolumbien zuständig)
Avenida República de Colombia 643, 5° piso
San Isidro (Lima 27)
Peru
Tel.:
+51-1-442 0503 oder +51-1-442 1807
Fax:
+51-1-442 8851
E-Mail:
lima-ob@bmeia.gv.at
Web:
www.aussenministerium.at/bogota

Schweizerische Botschaft
Embajada de Suiza
Cra. 9 No. 74-08, Piso 11
Edificio Profinanzas
Bogotá D.C.
Tel.:
+57 1 349 7230
Fax:
+57 1 349 7195
E-Mail:
vertretung@bog.rep.admin.ch
Web:
www.eda.admin.ch/bogota

Banken
Bancolombia
Carrera 7 No. 30A-28, Bogotá
Tel.:
+57 1 343 00 00
E-Mail : informacion@grupobancolombia.com.co Web : www.grupobancolombia.com Banco Davivienda
Avenida Jiménez No. 9-39, Bogotá
Tel.:
+57 1 3 38 38 38
E-Mail:
contactenos@davivienda.com
Web:
www.davivienda.com

Grupo Helm
Calle 124 No. 7C-44 Of. 303, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 581 81 81
E-Mail:
servicio.empresarial@grupohelm.com
Web:
www.grupohelm.com

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50
Lokale Reisebüros
Grupo Aviatur
Avenida 19 No. 4-62, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 587 94 41
Fax:
+ 57 1 283 01 41
E-Mail:
cliente.com@aviatur.com.co
Web : www.aviatur.travel Tesoro Tours
Calle 93 No. 47 A-11, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 691 30 11
Fax:
+ 57 1 691 30 11 102
E-Mail:
financiero@tesorotours.com
Web:
www.tesorotours.com

Siempre Colombia
Carrera 11 No.95-79, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 604 00 15
E-Mail:
ecoturismo@siemprecolombia.com
Web:
www.siemprecolombia.com

Fluglinien
AVIANCA
Avenida Eldorado 92-30, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 457 86 62
E-Mail:
info@avianca.com
Web:
www.avianca.com

COPA AIRLINES COLOMBIA
Terminal Aereo Simon Bolivar, Entrada 1, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 320 90 90, + 57 1 800 001 2600
E-Mail:
cargaycourier@copaair.com
Web:
www.copaair.com

LAN COLOMBIA
Avenida Eldorado, Entrada 1 - Hangar Aires AA, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 800 094 9490
Web:
www.lan.com

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51
Dolmetschdienste
Michael ARENS
Cra. 20 No. 91A - 07, Apto. 301, Bogotá
Tel.:
+57 1 213 84 03, +57 311 211 91 92
Fax:
+57 1 256 73 68
E-Mail:
micharen@uniandino.com.co, michael.arens@hamburg.de

Irmgard KLEINE
Calle 117A No. 9B – 45 Apto 302, Bogotá
Tel.:
+57 315 846 05 38
E-Mail:
ikleine@telmex.net.co, ikleinem@tutopia.com

Adolf WATZKE
Cra. 49 No. 95 – 37, Bogotá
Tel.:
+57 1 236 45 77
E-Mail:
awatzke@cable.net.co

Marta Kovacsics
C.E. 200.602 de Bogotá
Dir.: Calle 33A No. 19-43 (302)
Tel.:
+57 312 33 52 946
E-Mail : martakovacsics@gmail.com Hotels
Hotel Hilton Bogota
Carrera 7 No. 72-41, Bogotá
Tel.:
+ 57-1-600-6100
E-Mail:
maritza.lizarazo@hilton.com
Web:
http://www3.hilton.com/en/hotels/colombia/hilton-bogotaBOGBCHH/index.html

Hotel bH El Retiro
Calle 80 No. 10-11, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 347 00 99 oder + 57 1 756 31 77
E-Mail:
reservasbh@bhhoteles.com; recepcionelretiro@bhhoteles.com
Web:
http://www.bhhoteles.com

Hotel Estelar Windsor
Calle 95 No. 9-97, Bogotá
Tel. :
+ 57 1 608 80 80
Fax :
+ 57 1 634 36 30
E-Mail : reservas@hotelesestelar.com Web : www.hotelesestelar.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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Radisson Royal Bogotá
Calle 113 No. 7 – 65, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 657 87 00
E-Mail:
radisson@hotelesroyal.com
Web:
http://www.radisson.com/bogota-hotel-co-094861/cobogota

Hotel Park 10
Carrera 36 B No. 11 – 12, Poblado, Medellín
Tel.:
+ 57 4 310 60 60
Fax:
+ 57 4 266 61 65
E-Mail:
reservas@hotelpark10.com.co
Web:
www.hotelpark10.com.co

Hotel Holiday Inn Express
Calle 94 No. 11A-12, Bogotá
Tel.:
+57 1 651 00 00
Fax:
+57 1 621 35 02
E-Mail:
ssilgado@oxohotel.com
Web:
http://www.hiexpress.com/hotels/de/de/bogota/bogex/hoteldetail

Sonesta Hotel Bogotá
Avenida Carrera 15A # 125-26, Bogotá
Tel.:
+ 57 1 658 55 00
Fax:
+ 57 1 658 55 03
E-Mail
Reservas.SonestaBogota@ghlhoteles.com
Web:
www.sonesta.com/Bogota

Ärzte
Dr. Hilde Schneider (spricht Deutsch)
Calle 106 No. 7-88 Apto. 701, Bogotá
Tel.:
+57 1 620 17 08, +57 315 331 71 49
E-Mail:
mdhsd@gmx.net

Dr. Mauricio Hernandez (Zahnarzt, spricht Deutsch)
Cl. 100 No. 17A-12, Oficina 201, Bogotá
Tel.:
+57 1 218 78 82 od. 257 14 80
E-Mail:
maochiquo@hotmail.com
WEITERE VEROFFENTLICHUNGEN UND ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Kolumbien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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LINKS
Thema
Präsidentschaft
Regierung
Banco de la República (Zentralbank)
DANE (Statistisches Zentralamt)
FEDESARROLLO (Stiftung für die Entwicklung der Wirtschaft und der Erziehung)
ECOPETROL (Erdöl)
PROEXPORT (Exportförderungsinstitut)
CONFECAMARAS (Vereinigung der
Handelskammern)
FEDECAFE (Café de Colombia)
DIAN (Finanzamt)
DNP (Planungsbehörde)
ISA (Energieverteilungsbehörde)
CORFERIAS (Messeveranstalter)
El Mundo (Tageszeitung)
El Tiempo (Tageszeitung)
El País (Tageszeitung)
El Colombiano (Tageszeitung)
Portafolio (wirtschaftl. Tageszeitung)
La República (wirtschaftl. Tageszeitung)
BUSINESSCOL (Messen, Seminare ...)
EEB (Energieverteilungsbehörde Bogotá)
Revista Semana (Wöchentliche Zeitschrift)
Revista Dinero (Wirtschaftliche Zeitschrift)

Link www.presidencia.gov.co www.gobiernoenlinea.gov.co www.banrep.gov.co www.dane.gov.co www.fedesarrollo.org.co www.ecopetrol.com.co www.proexport.com.co www.confecamaras.org.co www.cafedecolombia.com www.dian.gov.co www.dnp.gov.co www.isa.com.co www.corferias.com www.elmundo.com www.eltiempo.com www.elpais.com.co www.elcolombiano.com www.portafolio.com.co www.larepublica.com.co www.businesscol.com www.eeb.com.co www.semana.com www.dinero.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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Kfc and Mcd

...Comparative Study of McDonald's and Kentucky Fried Chicken (KFC) Development in China Wei Hu & Yuanyuan Xie Bachelor’s Thesis 28. 04. 2013 International Business Administration Bachelor’s degree (UAS) SAVONIA UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES THESIS Abstract Field of Study Social Sciences, Business and Administration Degree Programme Degree Programme in International Business Author(s) Wei Hu & Yuanyuan Xie Title of Thesis Comparative Study of McDonald's and Kentucky Fried Chicken (KFC) development in China Date 28.04.2013 Pages/Appendices 53+2 Supervisor(s) Jari Niemelä &Heikki Likitalo Client Organization/Partners McDonald's Corporation & Kentucky Fried Chicken Corporation Abstract McDonald's and KFC are two international fast food restaurants. They both expended their businesses in global scale. It is obvious that McDonald surpassed KFC in terms of sales and fame in international level. However, in China, KFC performs better than McDonald's. The aim of this study is to find out how these two companies developed differently in Chinese market. By making a comparative study of McDonald's and KFC, different operation and competitive strategy theory will be integrated with their development situation. Research is made based on strategy theory, Internet sources and interviews. The thesis is started with general information, Chinese fast food industrial situation introduction and thesis structure. After having introduced the two companies background, we illustrated strategy...

Words: 13594 - Pages: 55

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Analysis of Why Kfc Is More Successful Than Mcdonald in China

...Analysis of Why KFC is more successful than McDonald in China Analysis of Why KFC is more successful than McDonald in China Kentucky Fried Chicken (KFC) is a chain of fast food restaurants based in Kentucky in the United States. KFC is famous for its fried chicken and the sales revenue is ranking number seven in American Market (Figure 1). McDonald's Corporation is the largest chain of hamburger fast food restaurants in the world and also the largest in American, serving more than 58 million customers daily (Breitbart, 2009). But in China, KFC and McDonalds are in a totally different situation. KFC is the most popular restaurant in China and McDonalds, although popular either, but is performing much less than KFC. This contrast is not a miracle and everything happens for a reason, this report is going to analyze the reasons for KFC is more successful than McDonald in China. Figure 1. KFC and McDonalds in American Contrast |American Market| |McDonalds|KFC| Revenue|2003|$22.1 billion|$4.936 billion| |2002|$20.3057 billion|$4.86 billion| RestaurantsNumber|2003|13,609|5,524| |2002|13,491|5,472| Ranking inAmerican Market|2003|No.1|No.7| Source: The data are adapted from “KFC and McDonalds: A huge difference in China”, retrieved from http://finance.people.com.cn/GB/3799268.html Figure 2. KFC and McDonalds in China Contrast|Chinese Market| |McDonalds|KFC| Revenue (2003)|¥5.3 billion|¥9.3 billion| Revenue increase in 2003|Increase...

Words: 2418 - Pages: 10

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Midwest Lighting, Inc. Case Study

...ase 3–6: McDonald’s and C KFC: Recipes for Success in China  Quick Service Restaurant Giants in the Middle Kingdom In 2008, McDonald’s and KFC were the two largest quickservice restaurants (QSR) in the world, with 31,999 and 15,580 outlets, respectively.1 Both chains were renowned for their broad spectrum of consumers on a global basis. McDonald’s appeared to be a clear winner in international expansion. It had over 17,500 international outlets and was the first corporation to set up a solid foundation for international franchising. It spearheaded global expansion with its first overseas outlet in Canada in 1967, and entered Japan in 1971.2 McDonald’s outlets had tremendous success in Japan—despite the difference in culture— with record-breaking daily sales and speed of expansion in the initial stage.3 KFC also started international expansion early, opening its first overseas outlet in England in 1964. However, it was given a bumpy ride when it began to penetrate the market in Asia. The Japanese outlets were far less successful than McDonald’s and only started to make a profit in 1976, six years after KFC entered Japan. KFC outlets opened in Hong Kong in 1973 but were all closed down within two years. The company would eventually win the confidence of Hong Kong customers ten years after its first entry. In Taiwan it experienced relatively smoother development, although KFC headquarters was to spend a huge amount of money and effort in order to get the...

Words: 9831 - Pages: 40

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Kentucky Fried Chicken

...SUMMARY Boasting a secret recipe of numerous spices and “finger licking good” chicken meals, KFC was started by Harland Sanders as a tiny restaurant called “Sander’s Court and Café” at a gas station. Now, a more than 11000 restaurants in 85 countries, KFC is the world’s largest chicken fast-food restaurant and one of the top fast-food chains worldwide. It was also one of the first fast food restaurants to go international4 and is popular in many countries. After having gone through many different hands, KFC is now under Yum! Brands Inc together with A&W All-American, Food Restaurants, Long John Silver’s, Pizza Hut, and Taco Bell. With a market such as China with a longstanding tradition, KFC executes must realize that they are faced with customers very different from the rest of the world. It cannot distribute the exact same products there as it does in every other part of the world. As they are faced with different markets, KFC must learn to adjust its products accordingly. Like most multinational companies, KFC was first attracted to China by the size of the country’s market potential which is 1.3 billion people, 20% of the world’s total. China is a market with a few thousand years of recorded history, a deeply entrenched culture, and very different from the West. KFC’s decision to pursue a broad and active localization strategy in China began with the assembly of its local leadership team made up of US-educated ethnic Chinese drawn from Taiwan and other parts of...

Words: 1300 - Pages: 6

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Kfc in China

...Hoi Shan Wu Prof. Dennis Lee Doing Business in China 16 May 2017 KFC in China As China develops the pace of life has gotten quicker. The Chinese people’s demand for fast food service with good hygiene has grown due to fit their busier lifestyle. An analyst from China Venture Group, Wan GE, said that fast-food has become the first choice for 85% of Chinese city residents when eating out. (Hu and Chen) The fast-food industry in China is fast growing with an 11.6% growth from 2010 to 2015. (Fast-Food Restaurants in China: Market Research Report) Kentucky Fried Chicken (KFC) a subsidiary of YUM! Brands, was the first quick-service restaurant (QSR) to enter China in 1987, and remains China’s number one QSR today with more than 5000 restaurants in over 1100 cities. (Yum! Restaurants in China) KFC started as a joint venture company; 60% stake held by KFC, 27% by the Beijing Tourist Bureau and 13% by Beijing Food Production. In 1988, Bank of China bought 25% of the venture, diluting KFC to 51% of shares. The first KFC was opened in Beijing, Qianmen, five minutes away from Tiananmen square. (Qingfen) When KFC first entered China, it was a great success. It was an eye-opener into American cuisine and culture. Chinese consumers had the perception that anything from the west is the best; since KFC is from the west it was the best. Chicken is the second preference of meat followed by pork in China. Naturally Chinese customers loved KFC’s fried chicken not only because of the product...

Words: 2875 - Pages: 12

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Yum China

...Professor
Gervais
 April
24,
2012
 Yum!
China
Case
Analysis
 Yum!
Brands
China,
a
division
of
the
Yum
Brands
Company,
is
a
fast
food
restaurant
 company
that
owns
several
restaurant
chains
such
as
KFC,
Taco
Bell,
Pizza
Hut
and
Long
 John
Silvers
overseas.
Yum!
China
first
opened
its
KFC
in
Beijing
in
1987
and
over
the
years
 has
successfully
expanded
its
operations
and
other
chain
restaurants
throughout
Mainland
 China,
becoming
one
the
largest
fast
food
companies
in
that
region.
Seeing
the
success
of
 Yum!
overseas
has
spawned
other
western
chains
to
open
up
in
China.
With
growing
 competition
from
Subway,
Dairy
Queen,
Starbucks,
McDonalds
and
Burger
King,
Yum!
 China
has
been
able
to
successfully
manage
the
pressure
and
increase
their
presence
in
 China.

 1. What
were
the
special
challenges
in
business
environment
that
Yum!
had
to
 overcome
it
he
1990’s
to
develop
its
business
in
China?
 When
Yum!
started
its
operations
in
the
early
1990’s
the
company
has
barriers
to
 overcome
in
launching
their
operations
in
China.
Yum!
had
to
get
through
the
government
 restrictions,
handle
their
missteps
in
advertising,
invest
in
a
supply
chain,
expand
company
 growth,
organize
a
team,
and
contend
with
ownership.

 Government
‐
When
Yum
opened
restaurants
and
wanted
to
expand
faster,
the
company
 had
to
follow
regulations
imposed
by
the
government.
At
that
time,
government
was
more
 interested
in
bringing
in
foreign
companies
that
could
bring
technology
into
China.
That
 changed
when
the
Deng
Xiaoping...

Words: 5214 - Pages: 21

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Toyota Case

...offers food products including chicken sandwiches, drinks and other food materials. This segment is engaged in the manufacturing and sale of packaging materials, the sale of processed chicken, as well as the advertising activities for its products. The company met a number of challanges to overcome when entering the Japanese market, in terms of the difference in culture and eating habits. Japanese did not accept the brand so it was not easy to build trust in the KFC brand through advertising showing scenes depicting Colonel Sander’s beginnings in Kentucky that conveyed southern hospitality, old American tradition, and authentic home cooking. Kentucky Fried Chicken Corporation (KFC) was one of the first american companies, based consumer products and services companies to tackle the tough Japanese market. Briefly summarize the key facts, scope and aspects of the case Corporate values, local market, and culture knowledge are the key success factors to be successful in a global economy. Within the industry KFC soon learned that effective store management was also a key factor in profitability. DEVELOP Political environmental Economic environmental Legal environment Demographic trends Technology Competitive environment (Porter 5 competitive forces) Threat of new entrants Bargaining power of suppliers Rivalry among existing competitors Bargaining power of buyers Threat of substitute products or services KFC’s key competencies and weaknesses Any organization...

Words: 4894 - Pages: 20

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Business

... We have decided to select Kentucky Fried Chicken (KFC) as our choice. There are five sections in this essay. The first section is to inform you the key elements in the paper. The second section will address the most important issue confronting the firm. Section three is external analysis. In this section, the external environmental analysis will be discussed. The fourth section is internal analysis. The same with section three, we will make our analysis of internal environment of KFC. In the last section, we will give our recommendation to KFC to help them further success. The more detailed information are as following. 2. Issues and Outlook Profile KFC is one of the world's largest fast-food chains, which held more than 55 percent of the US market in terms of sales. It is also one of the first fast-food chains to go international. Nowadays, KFC operates more than 5,200 restaurants in the United States and more than 15,000 units around the world (Loh, 2009). KFC's early international strategy was to grow its company and franchise restaurant base throughout the world. By 2000, however KFC refocused its international strategy on several high growth markets such as Canada, Australia, China, Thailand and so on. KFC planned to base much of its growth in these markets on company-owned restaurants, which gave KFC greater control over product quality, service and restaurant cleanliness. In other international markets, KFC planned to grow primarily through franchises, which were...

Words: 1080 - Pages: 5

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Franchising in China

...Franchising Industry in China 1. An Overview of Franchise Development in China Franchising first emerged in China in the late 1980s. In 1987, KFC’s first Chinese outlet was opened in Beijing, the capital city of China. Franchising industry in China experienced a period of disordered development in the early days. In the poor legal environment, some franchisers conducted substandard business or even defrauded franchisees of money. In some cases, franchisees delayed payments to the franchisers or infringed on their intellectual property rights. In 1997, the Ministry of Internal Trade established the first Chinese franchise law, the Regulation on Commercial Franchise Business, which included guidelines on such issues as trademarks, copyrights, and intellectual property protection. A lack of specific provisions in the 1997 version governing foreign direct franchising allowed relatively few major international companies to have significant franchise businesses in China. Although many of these international brands such as 7-Eleven, McDonald’s, KFC and Pierre Cardin, normally do business through franchising, in China foreign franchising was still a grey area before the new rule was published. Because franchising typically does not involve investing in equities, the Chinese Government used to put less focus on such business. But the government came to find that franchises are a good business model for China to help solve its job problems and its scattered private capital. China’s capital...

Words: 2649 - Pages: 11

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Ational Business

...BU5003 International Business operation Tutor Dr Neil Moore Assessment number G35691 Number of words 2015 Date 14/11/2012 Essay topic: “The decision to develop and grow business operations can be a daunting prospect for any galvanization. In particular, the decision to expand into overseas markets generates a broad range of challenges and issues. Using contemporary examples and concepts considered in this module discuss the challenges and issues faced by business organizations as they decide whether or not to internationalize their operations.” As a company expands, it begins to get itself involved in marketing programs that may not have been part of the original business plan. Businesses evolve, and plan change and a company may begin to realize that it needs to get involved in international markets. Obviously, it has a lot of benefits when a company enters into a foreign market. Expanding sales, acquiring resources and minimizing risk are the three principal operating objectives that why companies engage in international business. Normally, these three objectives guide all decisions about whether, where and how to engage to be international business. So in order to seek high sales and profits, gain global market share and reduce dependence on existing markets, it is inevitable for any companies to go abroad. However, it also generates enormous number of challenges and issues...

Words: 2188 - Pages: 9

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Marketing Case Analysis

...BA 304 Marketing Management Individual Assignment “Colonel comes to Japan” KFC case study Presented Colonel Comes to Japan This case study we going to talk about how and when KFC come to japan? KFC (Kentucky Fried Chicken) is the biggest company that everyone know as a fast food restaurant that serve a quality fried chicken around the world but some people don’t know how KFC come to be famous in in the world including Japan. KFC (Kentucky Fried Chicken) was founded by Colonel Harland Sanders, and the first "Kentucky Fried Chicken" franchise opened in Salt Lake City, Utah in 1952. KFC was one of the first fast-food chains to expand internationally, opening outlets in England, Mexico and Jamaica by the mid-1960s. Throughout the 1970s and 80s. The chain continued to expand overseas. A series of documentary programs examining the American business community with concentration on the attempt by American fast food chain Kentucky Fried Chicken to gain a foothold in the protected Japanese market. Focusing on the daily duties of Loy Weston, chair of Kentucky Fried Chicken in Japan, the program examines the cultural differences, which had to be overcome for the American poultry powerhouse to open and maintain over 300 restaurants in Japan in eleven years. Highlights include the following: footage of many life-size statues of "Colonel Harlan Sanders" -- the chicken chain's apocryphal antebellum progenitor - on the back of a flatbed truck being hauled to various franchise...

Words: 3003 - Pages: 13

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Red Lobster Moves to China

...RED LOBSTER MOVES to CHINA? HTM 540, International Tourism Development May 26, 2013 Review key points from Darden Restaurant’s most recent 10-K. Their stock symbol on the NYSE is DRI Darden Restaurants based on company sales, market and the amount of company owned and managed restaurants, is the world's largest casual dining restaurant company who has a variety of dining brands to choose from. Their mission is to be “The best, now and for generations... and a place where people can achieve their dreams” (Darden 10K, 2012). According to their most recent 10-K report (2012), there are many key points for review. “Of the 1,961 restaurants across the United States & Canada none of them are franchised” (Nation’s Restaurant News, 2012, p.1). Domestically Darden doesn’t offer franchise opportunities. However, they do have 28 restaurants outside of the United States operated and independent to third parties. Other key points are company sales and stocks. The total company started out in 1970 with 3.5 million in sales ending with 7,998.7 million, with 9.5% attributing to alcohol, in 2012, showing significant growth. Stock prices were at a high 55.84, low 40.69, and closed at 53.06 per share as of May 27, 2012. Ford Equity research (2013) projects that Darden will perform in line with the market over the next 6-12 months based on key factors such as earnings strength, relative valuation, and recent price movement (para. 1). “To support future growth,...

Words: 2136 - Pages: 9

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Corporate Social Responsibility

...Jiang Zhenghui Past Development of Yum!Bands In 1997, with KFC, Pizza Hut, Taco Bell three famous brands of food systems (This system is a business unit of PepsiCo, PepsiCo's three main business is soft drinks, snack foods, fast food.), Yum!Bands separated from PepsiCo and listed on the New York Stock Exchange. From then, the world's largest restaurant group - Yum global food Group has been formally established. All shareholders and members of the company may not have thought of that just used two years, Yum! Bands operation achieved a great success in market especially in Chinese market. Today, Yum! has more than 30,000 chain stores worldwide and 500,000 employees, a turnover of $ 20 billion, ranks among the world's top 500 listed companies. Since separating from PesiCo, Yum! had to compensate for the loss caused by the past, while also facing a serious challenge: how to create corporate culture? How to create three well-known food brands to collaborate with each other, rather than competitive relationship? How to build for the future development of the enterprise staff confidence. At that time, CEO Mr. Andrakk Pearson and David Novak took a series of bold and new measures. For example, KFC, Pizza Hut, Taco Bell still continued their existing operational management, but to play a coordinating role with each other; Through packages form, did a joint promotion of the three brands. The raw materials were unified procured, distributed by the company, It helped to controlling...

Words: 1080 - Pages: 5

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Business Communication Issues

...Business Communication Issues The global marketplace creates many opportunities for business development, but ineffective communication that comes along, both internal and external, can harm employees, customers, and stockholders. Therefore, when conducting business globally, it is important to understand the barriers to effective communication and know how to overcome them. Based on different objectives, we can identify these business communication issues from three dimensions. In the case of multinational corporations, the first barrier exists in the multi-level communication between headquarters and the overseas branch. With limits or no authorization in making big decisions, the branch has to report to headquarters and make requests for approvals before implementations. However, the information has to be passed through many more layers than in a local business during the procedure, which inevitably affects the efficiency of communication. Amazon, whose market value surpassed the U.S. nation's largest retailer Walmart in July 2015, has never performed as shiningly in China as it does in the U.S. Left behind by Taobao and JD.com, the leading businesses in China’s C2C and B2C area, respectively, Amazon’s market share kept slipping in recent years. Steve Frazier, Amazon’s ex-CEO in China, attributed the reasons to the very limited decision-making power that the China management team has, and the redundant layers of hierarchy that result in ineffective communications with the...

Words: 718 - Pages: 3